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Bonn: Enkel muss nach Mord an Oma in Sicherheitsverwahrung


Oma getötet
Enkel muss nach Mord in Sicherheitsverwahrung

Von dpa
15.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Gebäude der Staatsanwaltschaft in Bonn (Symbolbild): Der Angeklagte leide unter einer Persönlichkeitsstörung, wie ein Gutachter mitteilte.Vergrößern des BildesGebäude der Staatsanwaltschaft in Bonn (Symbolbild): Der Angeklagte leide unter einer Persönlichkeitsstörung, wie ein Gutachter mitteilte. (Quelle: Dominik Bund/imago-images-bilder)
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Um Diebstähle im Haus seiner Großmutter zu vertuschen, hat ein Enkel seine Oma umgebracht. Ein Gutachter hielt ihn für voll schuldfähig, obwohl zunächst festgestellt wurde, dass er unter einer Persönlichkeitsstörung leide.

Das Bonner Landgericht hat einen 35-Jährigen wegen Mordes an seiner 86 Jahre alten Großmutter zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Eine mitangeklagte Freundin des Angeklagten wurde am Dienstag freigesprochen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Enkel das Bonner Haus seiner Oma, die ihn im Juni 2020 nach seiner Entlassung aus sechsjähriger Haft bei sich aufgenommen hatte, während ihrer Kur ausgeräumt hatte. Als sie am späten Abend des 12. September 2020 aus Bad Reichenhall heimkehrte, passte er sie an der Gartentür ab, griff sie unvermittelt an, würgte und strangulierte sie. Der Grund: Sie sollte die Diebstähle nicht bemerken.

Richter sahen Mordmerkmale

Nachbarn hörten jedoch einen Schrei der 86-Jährigen und riefen die Polizei, die den Leichnam unter einer Hecke fand. Der Enkel wurde noch am selben Abend festgenommen.

Die Bonner Richter sahen beim Angeklagten die Mordmerkmale der Verdeckung einer Straftat und der Heimtücke. Er habe die Arg- und Wehrlosigkeit seiner Großmutter ausgenutzt. Die Sicherungsverwahrung wurde mit der Gefährlichkeit des Angeklagten begründet.

Angeklagter voll schuldfähig

Der Angeklagte sei "narzisstisch und dissozial" und leide unter einer "komplexen Persönlichkeitsstörung" – so hatte der Gutachter ihn im Prozess beschrieben. Für die Tötung der Großmutter jedoch gebe es keinerlei krankhafte Einschränkung, er sei voll schuldfähig. Zu den Vorwürfen hat der 35-Jährige während des Prozesses geschwiegen.

Die 33-jährige Freundin, für die die Staatsanwaltschaft acht Monate auf Bewährung wegen Nichtanzeige einer Straftat gefordert hatte, wurde freigesprochen. Der Angeklagte hatte ihr zwar gesagt, er wolle seine Oma "platt machen". Sie sei sich aber nicht sicher gewesen, dass er den Plan auch tatsächlich ausführen würde, so das Gericht. Der Richter hielt der Frau jedoch vor: "Wenn Sie mehr Courage gehabt und die Tat angezeigt hätten, könnte die Frau noch leben."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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