t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalBonn

Kartellamt legt Beschwerde gegen Freispruch ein


Bonn
Kartellamt legt Beschwerde gegen Freispruch ein

Von dpa
16.09.2021Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des BildesBlick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Das Bundeskartellamt hat Beschwerde gegen den Freispruch für drei Kölsch-Brauereien im Verfahren um illegale Preisabsprachen eingelegt. Das sagte am Donnerstag ein Sprecher der Behörde. Zuvor hatte der "Kölner Stadt-Anzeiger" über den Schritt des Kartellamts berichtet. Über die Beschwerde entscheidet der Bundesgerichtshof.

Die Wettbewerbshüter hatten gegen die Brauereien Früh, Gaffel und Erzquell Bußgelder von mehr als 8 Millionen Euro verhängt. Dagegen waren sie vor das OLG gezogen. Der 4. Kartellsenat hatte die Brauereien und zwei ihrer Manager in der vergangenen Woche freigesprochen. Der Senat habe die angeblichen Bierpreisabsprachen der Brauereien nicht feststellen könne, hatte das Gericht mitgeteilt.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website