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"Oben ohne"-Protest in Bremen: "Moralvorstellung, die weibliche Körper kontrolliert"


"Oben ohne"-Protest im Horner Bad
"Moralvorstellung, die weibliche Körper kontrolliert"

Von t-online, MAS, stk

Aktualisiert am 25.07.2022Lesedauer: 3 Min.
Demonstrierende im Horner Bad in Bremen: Die Aktion wurde von der Polizei beendet. (Quelle: Instagram/f_streik_bremen)Vergrößern des BildesDemonstrierende im Horner Bad in Bremen: Die Aktion wurde von der Polizei beendet. (Quelle: Instagram/f_streik_bremen)
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Weibliche Brüste haben in Bremen die Gemüter erhitzt. Jetzt werden Stimmen aus den Behörden zum "Oben ohne"-Protest im Horner Bad laut.

Entblößte Frauenbrüste im Horner Bad in Bremen haben eine Diskussion zur gleichberechtigten Behandlung aller Geschlechter in Schwimmbädern entfacht: 28 Frauen der Gruppierung "Feminsitischer Streik Bremen" hatten Mitte Juli im Schwimmbad oben ohne protestiert – weil Frauen ihren Oberkörper in Bremer Bädern bedecken müssen.

Aber ist diese Regelung überhaupt noch zeitgemäß? Göttingen ist beispielsweise einen großen Schritt weiter. Im Gespräch mit t-online hat Bettina Wilhelm, Landesfrauenbeauftragte in Bremen, eine klare Meinung:

"Eine Regelung, die verlangt, bestimmte Oberkörper in der Öffentlichkeit zu bedecken, andere jedoch nicht, ist sexistisch. Solche Regeln entsprechen einer Moralvorstellung, die weibliche Brüste sexualisiert und weibliche Körper in der Öffentlichkeit kontrolliert. Wenn es von Frauen und weiblich gelesenen Personen den Wunsch gibt, oberkörperfrei zu baden, dann sollte dies wie in Göttingen möglich sein."

Gleichstellungsbeauftragte wirbt für Versuch nach Göttinger Vorbild

Und weiter: "Allerdings darf sich niemand dazu gedrängt fühlen. Verschiedene Regelungen wie bestimmte Tage oder bestimmte Zonen sind vorstellbar – ich finde es gut, wenn die Bremer Bäder sich mit diesem Bedarf auseinander setzen und einen Versuch starten würden."

Ähnlich sieht das auch das Bremer Sportressort unter Leitung von Anja Stahmann (Grüne). Ein Sprecher der Behörde sagte auf Anfrage von t-online: "Wir unterstützen die Bremer Bäder GmbH mit der bisher angewandten Praxis: 'Oben ohne' wird toleriert, solange es keine Beschwerden gibt." Die Bäder sollen "möglichst durchgängig allen Menschen zugänglich sein." Weiter sagte der Sprecher: "Wir wollen daher Regelungen, die an allen Tagen gleichermaßen Bestand haben."

Die Aktivistinnen wurden während ihres Protests von Mitarbeitenden, die sich sogar sexisitisch geäußert haben sollen, aufgefordert, das Bad zu verlassen. Als sie dieser Bitte nicht nachkamen, wurde die Polizei gerufen, die den Protest schließlich auflöste. Sogar Ermittlungen wurden eingeleitet. Doch musste das wirklich sein?

Aktivistinnen: Badegäste lobten Protest in Horn

Auf Nachfrage von t-online berichten die Frauen von "Feministischer Streik Bremen" nämlich von positiver Resonanz auf ihre Aktion: "Die Aktion und das Infomaterial traf bei den Badegäst*innen auf vollste Unterstützung! Ein Vater mit drei kleinen Kindern ermunterte uns sogar, uns nicht von den Polizeibeamt*innen einschüchtern zu lassen. Andere Besucher*innen fanden die Diskussion zum oberkörperfrei schwimmen längst überfällig."

Die Aktivistinnen sehen das Thema "Oben ohne" nicht nur in Schwimmbädern: "Wir kämpfen generell gegen die Sexualisierung weiblich gelesener Körper und Sexismus. Im Alltagskontext 'Schwimmbad' heißt das auch: Oberkörperfrei – für alle, die wollen! Im Zuge des Protests haben wir immer deutlicher gemerkt, wie wichtig die Diskussion hier ist – auch gerade bei Social Media."

Behörde verweist auf Hausordnung

Mit Bezug auf den Rausschmiss der Aktivistinnen verweist der Behördensprecher auf die allgemeine Haus- und Badeordnung der Bremer Bäder, die an den Regelungen der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen angelegt seien. "Die erkennt der Nutzer/die Nutzerin mit dem Betreten des Bades an." Politische Kundgebungen seien darüber hinaus "nur mit der ausdrücklichen Genehmigung der Bremer Bäder GmbH möglich."

Geregelt sei das in der Haus- und Badeordnung (Paragraf 1.1.5), in der es konkret heißt: "Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch die Bremer Bäder GmbH erlaubt". In Paragraf 1.4.5. heißt es zudem, dass in den Schwimmbereichen das Tragen "der allgemein üblichen Badekleidung" vorgeschrieben sei.

Verwendete Quellen
  • Statement von Bettina Wilhelm, Landesfrauenbeauftragte Bremen
  • Chat mit "Feministischer Streik Bremen"
  • Anfrage an das Sportressort
  • bremer-baeder.de: Hausordnung
  • Eigene Recherche
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