t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalBremen

Kochsalzlösung statt Corona-Impfung? Angeklagte spricht von "Missgeschick"


Impfzentrum Schortens
Kochsalz statt Biontech? Angeklagte spricht von "Missgeschick"

Von dpa, t-online, stk

Aktualisiert am 02.11.2022Lesedauer: 1 Min.
Die Angeklagte steht vor Prozessbeginn im Landgericht neben ihrem Anwalt Christoph Klatt.Vergrößern des BildesDie Angeklagte steht vor Prozessbeginn im Landgericht neben ihrem Anwalt Christoph Klatt. (Quelle: Hauke-Christian Dittrich/dpa)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Eine Krankenschwester soll in Niedersachsen Spritzen ohne Wirkstoff aufgezogen haben. Nun startete der Prozess. Die Frau spricht von einem Versehen.

Im Fall mutmaßlicher Impfungen mit Kochsalzlösung am früheren Corona-Impfzentrum Roffhausen im niedersächsischen Schortens (Landkreis Friesland) muss sich ab heute eine ehemalige Beschäftigte vor dem Landgericht Oldenburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft der 38-Jährigen Körperverletzung in 15 Fällen vor, wie das Landgericht mitteilte.

Zu Prozessauftakt hat die Angeklagte eine politische Motivation für ihr Handeln bestritten. Ihr sei in der sogenannten Impfküche aus einem "Missgeschick" heraus eine Ampulle mit dem Impfwirkstoff heruntergefallen, sagte ihr Verteidiger vor Gericht.

Um dies zu vertuschen und aus Angst um ihren Arbeitsplatz, habe sie sechs Spritzen mit geringen Impfstoffresten aus anderen Ampullen und mit Kochsalzlösung aufgezogen und zum Verimpfen an Kollegen weitergegeben. "Sie bereut ihre Handlung und ist auch bereit, die Konsequenzen zu tragen", sagte ihr Anwalt.

Landrat ordnet Vier-Augen-Prinzip an

Der Vorwurf der Körperverletzung ergebe sich aus dem Umstand, dass die Betroffenen dem Einstich mit einer Injektionsnadel für eine Corona-Schutzimpfung zugestimmt hatten. Eine Einwilligung für einen unwirksamen Stoff gab es nicht.

Nach Bekanntwerden der Beschuldigungen hatte der Landrat ein Vier-Augen-Prinzip vorgegeben, so dass stets zwei Mitarbeiter beim Aufziehen der Spritzen beteiligt waren.

Da nicht mehr nachvollzogen werden konnte, wer möglicherweise Impfungen mit unwirksamem Wirkstoff erhielt, riefen die Behörden mehr als 10.000 potenziell Betroffene als Vorsichtsmaßnahme zu einer damals dritten oder gar vierten Impfung auf. Rund 8.000 Personen erhielten nach früheren Angaben des Landkreises Nachholimpfungen über ein Impfzentrum.

Verwendete Quellen
  • landgericht-oldenburg.niedersachsen.de: Termine in erstinstanzlichen Strafsachen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website