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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Wie oft kam es dazu schon? Bußgeld bis zu 100.000 Euro: Verbot für Hundehalter in Gärten

Seit zehn Jahren gibt es eine Verordnung in Bremen, bei der Hundebesitzern bei einem Verstoß drakonische Strafen drohen. Was dahinter steckt.
Es ist ein Gesetz, das kaum ein Bremer Gartenbesitzer kennen dürfte – seine Auswirkungen können aber für den eigenen Kontostand immens sein. Zumindest in der Theorie: In Bremen ist das Vergraben von verstorbenen Haustieren im heimischen Garten komplett untersagt – damit steht der Stadtstaat bundesweit offenbar allein da.
Wer gegen das Verbot verstößt, den könnte eine empfindliche Strafe erwarten: Bei vorsätzlichem Handeln können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden, bei fahrlässigem Verhalten immerhin noch bis zu 50.000 Euro. Das teilte eine Sprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Claudia Bernhard (Linke), t-online mit.
Bremer Begräbnisverbot für Haustiere: keine Strafen in zehn Jahren
In verschiedenen Medienberichten war in den letzten Jahren dagegen meist von der Höchststrafe von 50.000 Euro für das Begraben eines Bremer Haustiers die Rede – theoretisch könnte ein Bremer Gartenbesitzer also sogar zu einer doppelt so hohen Strafe herangezogen werden. Mit der Betonung auf theoretisch, denn die 2015 eingeführte Verordnung über die unschädliche Beseitigung von Heimtierkörpern erinnert in der Praxis eher an einen zahnlosen Tiger.
Auf die Frage nach tatsächlich verhängten Bußgeldern gab die Behörde t-online nämlich diese Antwort: "Verstöße gegen das Verbot des Vergrabens von Heimtierkörpern gelangen nur vereinzelt und selten amtlich zur Kenntnis. In den vergangenen zehn Jahren wurde kein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet."
Nicht einmal eine kleinere Strafe musste ein Bremer Gartenbesitzer also in den zehn Jahren seit Einführung der Verordnung wegen eines Verstoßes bezahlen – auch wenn es die Verstöße an sich vermutlich des Öfteren gegeben haben dürfte.
Beerdigung: Neue Möglichkeiten in Bremen für Haustierbesitzer
Wieso gibt es das Verbot dann überhaupt in Bremen? Die Bremer Behörden begründen das mit dem hohen Grundwasserstand in der Stadt: Ein verwesender Tierkörper könnte diesen verunreinigen. Tierhalter in Bremen müssen daher auf legale Alternativen ausweichen: Laut der Sprecherin stehen dafür in Bremen Tierkörperbeseitigungsanstalten, Kleintierkörpersammelstellen, Tierfriedhöfe oder Tierkrematorien zur Verfügung.
Derzeit tut sich in Bremen aber etwas in der Frage der verstorbenen Haustiere: In dieser Woche brachte die Bremische Bürgerschaft eine Änderung der Friedhofsordnung auf den Weg: Damit sollen sich Menschen künftig gemeinsam mit ihren Haustieren auf Friedhöfen bestatten lassen. Das eingeäscherte Tier kann in einer Urne dann dem Grab beigegeben werden – auf extra dafür ausgewiesenen Flächen.
Nach der Sommerpause soll der Gesetzesentwurf des Umweltressorts beschlossen werden.
- Austausch mit der Pressestelle der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (E-Mail)
- bestatter.de: Darf man Haustiere im Garten begraben?
- transparenz.bremen.de: Verordnung über die unschädliche Beseitigung von Heimtierkörpern
- tagesschau.de: Bremische Bürgerschaft bringt Bestattung mit Haustier auf den Weg