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Amoklauf von Bremerhaven: Landgericht gibt Prozessauftakt bekannt


Armbrust-Angriff
Amoklauf von Bremerhaven: Landgericht gibt Prozessauftakt bekannt

Von t-online, stk

03.11.2022Lesedauer: 2 Min.
Spezialeinsatzkräfte am Lloyd-Gymnasium in Bremerhaven (Archivfoto): Der 21-jährige mutmaßliche Täter konnte kurz nach der Tat festgenommen werden.Vergrößern des BildesSpezialeinsatzkräfte am Lloyd-Gymnasium in Bremerhaven (Archivfoto): Der 21-jährige mutmaßliche Täter konnte kurz nach der Tat festgenommen werden. (Quelle: Sina Schuldt/dpa)
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Der Vorwurf lautet versuchter Mord: Ein 21-Jähriger muss sich vor Gericht verantworten. Er soll in Bremerhaven auf eine Schulangestellte geschossen haben.

Eine mit Stahlbolzen geladene Profiarmbrust, eine geladene Schreckschusspistole, eine Machete und ein Messer: Mit diesen Waffen stürmte am 19. Mai ein 21-Jähriger ins Gebäude des Bremerhavener Lloyd-Gymnasiums und schoss auf eine Angestellte der Schule. Zweimal feuerte er laut Anklage auf die Mitarbeiterin, verletzte diese lebensgefährlich.

Nun hat das Bremer Landgericht, vor dem der Fall verhandelt wird, den Prozessauftakt terminiert: Das Verfahren beginnt am Donnerstag, 10. November, ab 9 Uhr. Der junge Mann muss sich dann wegen versuchten Mordes verantworten. Wie Gerichtssprecherin Henrike Kull mitteilte, sind zunächst sieben weitere Verhandlungstage bis Ende Januar 2023 angesetzt.

Laut Anklage drang der Mann gegen 9 Uhr in das Schulgebäude ein und traf dort auf eine Angestellte. Diese soll er aufgefordert haben, ihm den Aufenthaltsort einer bestimmten Lehrerin zu nennen. Doch die Frau weigerte sich. Daraufhin soll der Angeklagte mit einer Armbrust auf die Frau geschossen haben. Ein Stahlbolzen traf die Frau demnach am linken Schlüsselbein. "Als die Geschädigte habe flüchten wollen, soll der Angeklagte mit der Armbrust einen weiteren Stahlbolzen auf die Geschädigte geschossen haben. Dieser soll den unteren Rückenbereich durchstoßen haben", teilte die Gerichtssprecherin weiter mit.

Vorwurf: Angeklagter feuerte auch auf Passanten

Die Frau habe dabei lebensgefährliche Verletzungen im Brust- und Bauchbereich, an der Leber und der rechten Niere erlitten. Ohne Notoperation wäre sie gestorben, heißt es.

Kurz darauf flüchtete der Mann – und feuerte weiter. Dieses Mal, so die Vorwürfe, soll er auf einen Passanten gefeuert haben. Zwei Schüsse mit der Armbrust – einer auf Brust-, der andere auf Oberschenkelhöhe – verfehlten den Mann jedoch. Der Zeuge konnte sich selbst in einen Friseursalon retten und blieb letztlich unverletzt. Dennoch habe der Angeklagte, so Sprecherin Krull, den Tod des Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen.

Kurze Zeit später ließ sich der Attentäter von Einsatzkräften widerstandslos festnehmen. Er kam in Untersuchungshaft, später wurde er in eine Psychiatrie eingeliefert.

Verwendete Quellen
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