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Bremen: Blinder stürzt über E-Scooter – und klagt auf Schmerzensgeld


Prozess am Oberlandesgericht
Blinder stürzt über E-Scooter – und klagt auf Schmerzensgeld

Von t-online, mkr

11.10.2023Lesedauer: 1 Min.
E-Scooter stehen auf einem Gehweg in Bremen (Symbolbild): Der Mann musste in Folge des Sturzes operiert werden.Vergrößern des BildesE-Scooter stehen auf einem Gehweg in Bremen (Symbolbild): Der Mann musste in Folge des Sturzes operiert werden. (Quelle: foto2press/imago-images-bilder)
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Ein blinder Mann fordert nach einem E-Scooter-Unfall Schmerzensgeld von einem Verleih-Unternehmen. Seine Klage wurde in erster Instanz abgewiesen.

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen verhandelt am Mittwoch über die Klage eines blinden Mannes nach einem E-Scooter-Unfall. Der Kläger war im Sommer 2020 auf dem Gehweg über zwei abgestellt E-Roller gestürzt. Er macht den E-Scooter-Verleih für den Unfall verantwortlich und fordert ein Schmerzensgeld.

Der Mann, der einen Langstock zur Orientierung nutzt, befand sich am 28. Juli 2020 auf dem Weg zur Arbeit. Durch die auf dem Gehweg abgestellten E-Scooter stürzte er und erlitt einen Oberschenkelhalsbruch, der operativ behandelt werden musste. Der E-Scooter-Verleih habe nicht dafür gesorgt, dass die Roller ordnungsgemäß abgestellt wurden, so der Vorwurf. Das Bremer Landgericht hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen.

Das Landgericht hatte entschieden, dass die Beklagten ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt hätten, weil sie die Auflagen der Straßenverkehrsbehörde, insbesondere zum Abstandsgebot, eingehalten hätten.

Verwendete Quellen
  • oberlandesgericht.bremen.de: Pressemitteilung vom 6. Oktober 2023
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