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Oldenburg: Baby schwerbehindert nach Hirnblutung – Urteil gegen Eltern


Kind heute schwerbehindert
Baby erleidet schwere Hirnverletzungen: Gericht spricht Urteil gegen Eltern

Von dpa
18.10.2023Lesedauer: 1 Min.
Der angeklagte Vater (r) und sein Pflichtverteidiger Rainer Nitschke sitzen zu Prozessauftakt im Landgericht Oldenburg. Auch die Mutter des Kindes musste sich verantworten.Vergrößern des BildesDer angeklagte Vater (r) und sein Pflichtverteidiger Rainer Nitschke (Archivbild): Auch die Mutter des Kindes musste sich verantworten. (Quelle: Markus Hibbeler/dpa)
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Das Kind, es wird wohl für immer auf fremde Hilfe angewiesen sein. Ursächlich waren wohl Hirnblutungen. Doch wer war dafür verantwortlich?

Im Prozess um schwere Körperverletzung an einem Baby hat das Landgericht Oldenburg den Vater freigesprochen. Das Verfahren gegen die Mutter wurde am Mittwoch eingestellt. Das Mädchen erlitt im Januar 2019 ein Schütteltrauma und hat seitdem eine Behinderung. Der 39-jährige Vater wurde freigesprochen, da das Gericht nach eigenen Angaben nicht feststellen konnte, wer für das Schütteltrauma verantwortlich ist. (Aktenzeichen 4 KLs 47/21)

Laut Anklage schüttelte der Vater das Mädchen bei einem Wiederbelebungsversuch so stark, dass es Einblutungen im Schädel erlitt. Der Mann hatte dies zurückgewiesen.

Verfahren gegen Mutter eingestellt

Am letzten Verhandlungstag räumte die Staatsanwaltschaft aber ein, dass sich die Anzeichen für ein Schütteltrauma nach einem Gutachten erst einige Tage nach dem Vorfall gezeigt hätten. Aus diesem Grund sei davon auszugehen, dass ein anderer Vorfall zu dem Schütteltrauma des Kindes geführt habe. Wer für die Behinderung des Kindes verantwortlich sei, blieb im Prozess unklar.

Auch die Mutter stand vor Gericht. Sie soll das Baby drei Monate später geschüttelt haben. Das Gericht stellte das Verfahren gegen sie ein, weil ihr die Tat nicht nachgewiesen werden konnte und der Vorfall schon mehrere Jahre zurückliegt. Das Mädchen lebt inzwischen in einer Pflegefamilie.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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