EU-Verbot bleibt Krabbenfischer erleiden Rückschlag vor Gericht

Der Gang vors Gericht nützte nichts, das Verbot bleibt bestehen: Für Krabbenfischer an der Nordsee stehen weiter raue Zeiten bevor.
Die deutschen Nordseefischer haben einen Rückschlag vor Gericht erlitten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigte am Mittwoch die Fangverbote der EU-Kommission für das Sylter Außenriff und weitere Gebiete. Der Verband der Deutschen Kutter- und Küstenfischer konnte keine Gründe vorbringen, die die Verbote entkräften.
Besonders betroffen sind Krabbenfischer, deren Netze über den Meeresboden gezogen werden. Diese Methode gefährdet laut EU-Kommission Sandbänke und Riffe sowie Schweinswale und Vogelarten. Die Schutzmaßnahmen betreffen neben dem Sylter Außenriff auch Areale wie das Borkum-Riffgrund und die östliche Deutsche Bucht.
Fischer: Negative Folgen nicht gravierend
Der Verband wollte Ausnahmen für Schutzgebiete innerhalb der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone erreichen. Vor Gericht argumentierte er, dass die geschützten Gebiete größer seien als nötig. Außerdem habe die Krabbenfischerei keine erheblich negativen Auswirkungen auf Sandbank-Habitate.
Die Entscheidung des EuGHs bedeutet, dass die Fangverbote bestehen bleiben, um bedrohte Arten zu schützen. Die betroffenen Fischer müssen ihre Fangmethoden entsprechend anpassen. Weitere Schritte des Verbandes sind bisher nicht bekannt.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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