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Bremen: Behörde erlässt Badeverbot für Werdersee – diese Regeln gelten


Hotspot für Wasserratten
Bremer Behörde erlässt Badeverbot für Werdersee

Von t-online, stk

09.07.2025 - 13:14 UhrLesedauer: 2 Min.
Der Werdersee in Bremen: Der Mann konnte nicht mehr reanimiert werden.Vergrößern des Bildes
Der Werdersee in Bremen (Archivfoto): Schwimmen und jegliche Arten von Wassersport sind bald nur noch in gekennzeichneten Flächen erlaubt. (Quelle: Sina Schuldt)
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Bremens beliebtester Badesee hat ein Problem: Eine wuchernde Pflanze breitet sich aus und kann Schwimmer in Gefahr bringen. Die Behörde reagiert.

Das Bremer Innenressort sowie das Umweltressort warnen derzeit vor dem Schwimmen im Werdersee in Bremen. Demnach habe sich an zahlreichen Stellen des beliebten Badesees die sogenannte Wasserpest ausgebreitet. Das führe zu "umfassenden Nutzungseinschränkungen", teilten die Behörden am Mittwoch mit.

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Laut den Ressorts ist das Schwimmen nur noch an der offiziellen Badezone am Nordufer des Sees erlaubt. Diese Zone ist durch eine rote Bojenkette gekennzeichnet und wurde von den Pflanzen befreit. Auch wenn die Pflanze nicht giftig ist, so könnten selbst geübte Schwimmer sich außerhalb dieser Zone in den dichten Wasserpflanzen verfangen, warnt die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG). Die Rettungsstation der DLRG befindet sich ebenfalls am Nordufer des Sees. Die Organisation erklärte zudem, dass die Wasserpflanzen die Schiffsantriebe blockieren könnten, wodurch Rettungseinsätze erschwert würden.

Ab dem Wochenende: Baden außerhalb der Zonen verboten

Daher werden alle Bürgerinnen und Bürger dringend gebeten, nur in den freigeräumten Bereichen zu schwimmen. Vom Befahren des Sees mit Kanus, Ruderbooten, Schlauchbooten oder Stand-up-Paddles sowie vom Tauchen werde ebenfalls dringend abgeraten.

Was zunächst nur eine dringende Bitte ist, wird in wenigen Tagen dann zum Verbot ausgeweitet: Ab dem kommenden Wochenende (12./13. Juli) werde demnach eine Verfügung erlassen, die den Gemeingebrauch des Sees weiter einschränken wird. Dann ist das Baden und Ausüben von Wassersport außerhalb der sicheren Badezone verboten. Die Maßnahmen sollen verhindern, dass Menschen beim Schwimmen oder Wassersport in Gefahr geraten. Die Behörden betonen dabei die Wichtigkeit dieser Regeln für die Sicherheit aller Besucher des Werdersees.

Verwendete Quellen
  • senatspressestelle.bremen.de: Mitteilung des Innen- und Umweltressorts vom 8. Juli 2025
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