Arbeitnehmerkammer-Bericht Bremer Firmen beschäftigen zu wenige Menschen mit Behinderung

Viele Firmen setzen auf Abgaben, statt Menschen mit Behinderung einzustellen. Das zeigt eine aktuelle Studie der Arbeitnehmerkammer in Bremen.
Menschen mit schweren Behinderungen haben in Bremen und Niedersachsen weiterhin geringe Chancen auf dem regulären Arbeitsmarkt. Die Arbeitnehmerkammer Bremen hat in einem aktuellen Bericht festgestellt, dass nur 34 Prozent der größeren Unternehmen in Bremen die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote von fünf Prozent erfüllen. In Niedersachsen liegt der Wert mit knapp 38 Prozent etwas höher.
Besonders auffällig: 28 Prozent der Firmen im Land Bremen beschäftigen überhaupt keine schwerbehinderten Menschen. In Niedersachsen sind es knapp 26 Prozent. Diese Unternehmen zahlen stattdessen eine Ausgleichsabgabe. Im bundesweiten Vergleich belegt Bremen damit den viertletzten Platz, während Niedersachsen im Mittelfeld liegt.
Oft bleiben nur Werkstätten – die stehen in der Kritik
Peer Rosenthal, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen, betonte: "Menschen mit Behinderung haben das gleiche Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben wie die anderen." Dies sei aber noch lange nicht der Fall. "Die Inklusion von Menschen mit Behinderung ist nicht nur eine gesellschaftliche Verpflichtung, sondern angesichts des Fachkräftemangels auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit", erklärt er.
Rosenthal fordert von der Politik mehr konkrete Maßnahmen statt "reiner Absichtserklärungen". Die meisten Behinderungen entstehen laut dem Bericht erst im Verlauf des Lebens, hauptsächlich durch Erkrankungen.
Wer keinen Platz auf dem regulären Arbeitsmarkt findet, arbeitet oft in Werkstätten. Diese stehen als Sondereinrichtungen in der Kritik der Vereinten Nationen, da sie der Inklusion entgegenwirken. Die Zahlen der Arbeitnehmerkammer bestätigen dies: 2023 schafften in Niedersachsen nur 0,5 Prozent der Werkstattbeschäftigten den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt, in Bremen waren es 0,4 Prozent.
Durchschnittslohn liegt nur bei 258 Euro
Kai Huter, Referentin für Arbeitsschutz- und Gesundheitspolitik, erklärte: "Es wäre gut, für die Werkstätten bessere Anreizsysteme zu etablieren, um die Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt stärker zu fördern." Zudem sollten Unterstützungsangebote für Jugendliche ausgebaut werden, um den Einstieg in Werkstätten zu vermeiden.
Der Durchschnittslohn in den Werkstätten beträgt in beiden Bundesländern 258 Euro monatlich. "Es besteht kein Anspruch auf Tarif oder Mindestlohn", erläuterte Huter. Ein Gutachten im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums kommt zu dem Schluss, dass die pauschale Ungleichbehandlung von Werkstattbeschäftigten beim Mindestlohn gegen geltendes Recht verstößt.
- Nachrichtenagentur dpa
- Dieser Text wurde teilweise mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.