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Krankenhaus in Herne lehnt 14-Jährige für Praktikum ab – wegen ihres Kopftuchs


Rassismus?
Krankenhaus in Herne lehnt Bewerberin ab – wegen ihres Kopftuchs

Von t-online, pb

Aktualisiert am 10.11.2022Lesedauer: 2 Min.
Zwei Muslimas mit Kopftuch (Symbolfoto): In Herne wird wegen der Kopfbedeckung einem Mädchen ein Praktikum verwehrt.Vergrößern des BildesZwei muslimische Frauen mit Kopftuch (Symbolfoto): In Herne wird wegen der Kopfbedeckung einem Mädchen ein Praktikum verwehrt. (Quelle: K-H Spremberg/imago images)
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Welche Kleidung ist angemessen für ein Krankenhaus? Und welche nicht? In Herne verweigert eine Klinik einer 14-Jährigen ein Praktikum.

In Herne (Nordrhein-Westfalen) wird die 14-jährige Beyza ihren Traum von einem Praktikum beim evangelischen Krankenhaus Herne (EvK) nicht erfüllt bekommen. Der Grund: Die junge Muslimin trägt Kopftuch – und damit will die christliche Klinikleitung kein Personal auf den Fluren des Krankenhauses sehen. Darüber hatte zunächst die "WAZ" berichtet.

Der Teenager berichtet der Zeitung und dem WDR, dass sie im Bewerbungsgespräch gefragt worden sei, ob sie während des möglichen Praktikums ihr Kopftuch tragen werde. Als sie dies bestätigte, habe ihr ein Mitarbeiter deutlich gemacht, dass die Klinik sie deswegen nicht als Praktikantin beschäftigen könne. Das empfindet Beyza als rassistisch.

Laut den Berichten weist das EvK die Vorwürfe von sich. Grund sei vielmehr, dass die 14-Jährige mit ihrem Wunsch, das Kopftuch zu tragen, gegen die Loyalitäts- und Neutralitätspflichten der Klinik verstoßen würde. Denn das Kopftuch sei als klares Religionsbekenntnis zu verstehen – ähnlich äußerte sich demnach auch der Träger des Krankenhauses, der evangelische Kirchenkreis.

Für Beyza ist diese Erklärung unbefriedigend – im WDR-Bericht ärgert sie sich: "Ich habe gute Noten, ich bin auch eine gute Schülerin. Und so eine Absage zu bekommen und einfach zu sagen: Nein, wir können dich nicht annehmen, nur wegen des Kopftuchs, ist einfach nur erbärmlich."

Klinik-Entscheidung passt zu EuGH-Urteil

Das Vorgehen der Klinik entspricht jedoch der derzeitigen Rechtsprechung: Im vergangenen Jahr stärkte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte von Arbeitgebern, die muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen von Kopftüchern verbieten. Die zuständigen Richter kamen dabei zu dem Schluss, dass ein Kopftuchverbot gerechtfertigt sein kann, wenn der Arbeitgeber gegenüber Kunden ein Bild der Neutralität vermitteln oder soziale Konflikte vermeiden will.

Zugleich verdeutlichten sie allerdings, dass dann andere sichtbare Bekundungen politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen ebenfalls nicht erlaubt sein dürfen. Demnach ist zum Beispiel kein Kopftuchverbot möglich, wenn gleichzeitig einer katholischen Frau das offene Tragen einer Kette mit einem religiösen Kreuz gestattet wird.

Betont wurde zudem, dass Arbeitgeber klar machen müssen, dass ein Kopftuchverbot für sie wirklich relevant ist. So muss es zum Beispiel in der Kita den Wunsch von Eltern geben, dass ihre Kinder von Personen beaufsichtigt werden, die nicht ihre Religion oder Weltanschauung zum Ausdruck bringen.

Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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