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Lina-E.-Prozess: Bundesanwaltschaft will höhere Strafe und geht in Berufung


Linksextremismus-Prozess in Leipzig
Bundesanwaltschaft will höhere Strafe für Lina E. – und geht in Berufung

Von t-online, mgr

Aktualisiert am 09.06.2023Lesedauer: 1 Min.
Die Angeklagte Lina E. steht bei der Fortsetzung des Prozesses im Oberlandesgericht (OLG) Dresden im Verhandlungssaal und hält einen Aktenordner vor ihr Gesicht.Vergrößern des BildesDie Angeklagte Lina E. steht bei der Fortsetzung des Prozesses im Oberlandesgericht (OLG) Dresden im Verhandlungssaal und hält einen Aktenordner vor ihr Gesicht (Archivbild). (Quelle: Sebastian Kahnert/dpa)
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Die Bundesanwaltschaft legt Revision gegen das Urteil von Lina E. und weiterer Angeklagter ein. Die Kläger hatten eine höhere Freiheitsstrafe gefordert.

Die Bundesanwaltschaft legt Berufung gegen das Urteil im Fall von Lina E. und den drei weiteren Angeklagten ein, wie ein Sprecher am Freitag t-online bestätigte. Das Oberlandesgericht Dresden hatte Linksextremistin Lina E. zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt – die Bundesanwaltschaft hatte acht Jahre gefordert. Zuerst hatte der Spiegel darüber berichtet.

Auch E. und ihre Mitangeklagten haben Revision eingelegt – um eine geringere Haftstrafe zu erwirken. Alle vier Verurteilten sind derzeit auf freiem Fuß. Der Haftbefehl gegen Lina E. wurde am Abend der Urteilsverkündung unter Auflagen außer Kraft gesetzt. Zuvor hatte sie mehr als zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft gesessen.

Nach Überzeugung der Staatsschutzkammer sind die 28 Jahre alte Studentin und ein gleichaltriger Mitangeklagter der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig; ein 37-Jähriger und ein weiterer 28-Jähriger wegen deren Unterstützung.

Verwendete Quellen
  • Antwort auf t-online-Anfrage (per Mail)
  • Mit Material der dpa
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