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Düsseldorf-Eller: Betrunkener Mann löst Polizeieinsatz in Supermarkt aus


Kurioser Einsatz
Mann schläft Rausch in Supermarkt aus – Polizei umstellt das Gebäude

Von t-online, fe

27.09.2023Lesedauer: 1 Min.
Betrunkener Mann: Bevor ein bestimmter Alkoholpegel überschritten wird, sollte der Gastgeber einschreiten.Vergrößern des BildesEin betrunkener Mann (Symbolbild): Der Diensthunde konnte den Mann schnell ausfindig machen. (Quelle: Rafa Jodar/Getty Images)
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Ein vermeintlicher Einbruch rief die Düsseldorfer Polizei auf den Plan. Vor Ort aber stellte sich die Situation ganz anders dar.

In Düsseldorf-Eller hat ein betrunkener Mann einen Polizeieinsatz samt Diensthund ausgelöst. Gegen 1.50 Uhr in der Nacht auf Dienstag wurde die Polizei durch einen Sicherheitsdienst alarmiert: In einem Discounter war der Alarm ausgelöst worden.

Die Polizei ging zunächst von einem Einbruch in den Supermarkt aus und umstellten das Gebäude. Dabei kam auch Diensthund "Milo" zum Einsatz, der im Inneren des Ladens nach dem vermeintlichen Einbrecher suchte. Es dauerte nicht lange, bis Milo den Mann mit seiner sensiblen Hundenase aufspüren konnte – doch handelte es sich bei diesem nicht um einen Einbrecher.

Mann war lediglich betrunken eingeschlafen

Wie sich herausstellte, hatte der Mann zu tief ins Glas geguckt und schlief in dem Supermarkt lediglich seinen Rausch aus. Während der Mann ein Nickerchen abhielt, wurde er durch das Personal versehentlich in dem Discounter eingeschlossen und fand im Anschluss keinen Weg mehr hinaus. Der Polizei versicherte der Betrunkene, dass er nichts habe stehlen wollen und den Laden noch während der Öffnungszeiten betreten hatte. Aufzeichnungen aus Überwachungskameras des Geschäfts konnten die Darstellung des Mannes bestätigen.

Die Polizei führte einen Atemalkoholtest durch, der einen Wert von "deutlich über einem Promille" ergab. Bis auf einen Kater und eine peinliche Situation hatte das trunkene Schläfchen aber keine Konsequenzen für den Mann: Der Betreiber des Discounters verzichtete auf das Stellen einer Strafanzeige, weil nichts gestohlen oder beschädigt worden war.

Verwendete Quellen
  • presseportal.de: Mitteilung der Polizei Düsseldorf vom 27. September 2023
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