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Düsseldorf: Kölnerin soll sterbenden Biker fotografiert haben – Urteil erwartet


Amtsgericht Düsseldorf
Sterbenden Biker fotografiert: Urteil gegen Autofahrerin erwartet

Von dpa
Aktualisiert am 23.11.2023Lesedauer: 1 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:231122-99-42539Vergrößern des BildesDie Angeklagte steht beim ersten Verhandlungstag in einem Saal des Amtsgerichts neben ihrem Anwalt Murat Sertsöz (Archivbild). (Quelle: Martin Höke/dpa)
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Die Kölnerin soll mit einem Wendemanöver einen Unfall ausgelöst und einen sterbenden Motorradfahrer fotografiert haben. Am Donnerstag wird ein Urteil erwartet.

Mehr als ein Jahr nach dem Unfalltod eines Motorradfahrers in Düsseldorf wird im Strafprozess gegen eine Autofahrerin am Donnerstag das Urteil erwartet. Die Angeklagte soll mit einem verbotenen Wendemanöver auf einer mehrspurigen Hauptstraße den Unfall ausgelöst und den sterbenden Motorradfahrer fotografiert haben, bevor sie weitergefahren sein soll.

In dem Prozess am Amtsgericht Düsseldorf hat die Verteidigung den Vorwurf der Unfallflucht bereits zurückgewiesen. Nach eigener Aussage war die 41-jährige Frau aus Köln damals überzeugt, sie habe nichts mit Unfall zu tun. Sie habe den verunglückten Motorradfahrer nur deshalb mit dem Handy fotografiert und das Foto umgehend ihrem Chef geschickt, um ihre Verspätung zu erklären, sagte die Angeklagte aus.

Motorradfahrer war zu schnell unterwegs

Ein Gutachter erklärte in dem Prozess, dass der Motorradfahrer mit einem Tempo von bis 80 Stundenkilometern deutlich zu schnell unterwegs gewesen sei, als er dem Auto habe ausweichen wollen. Der 60 Jahre alte Motorradfahrer geriet damals beim Bremsen ins Schleudern und wurde beim Sturz gegen die Umzäunung eines Baumes tödlich verletzt. Eine Augenzeugin des Unfalls von Juli 2022 hatte sich das Autokennzeichen der Kölnerin notiert, sodass die Polizei die Frau ermitteln konnte.

Die Staatsanwaltschaft hatte der 41 Jahre alten Autofahrerin in ihrer Anklageschrift fahrlässige Tötung, Verkehrsgefährdung, Unfallflucht und die Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch das Fotografieren des Sterbenden vorgeworfen. Am zweiten Verhandlungstag stehen nun am Donnerstag die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung an.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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