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Düsseldorf: Handel mit Shisha-Tabak – Haftstrafe für Brüder aus Clan-Milieu


1,4 Millionen Euro Steuern hinterzogen
Unversteuerter Shisha-Tabak: Clan-Brüder müssen in Haft

Von dpa
Aktualisiert am 18.12.2023Lesedauer: 2 Min.
PantherMedia 33654713Vergrößern des BildesTabak wird zum Rauchen vorbereitet (Symbolbild): Mehrere Männer müssen wegen des Handels mit Shisha-Tabak ins Gefängnis. (Quelle: Sergiy Tryapitsyn/imago images)
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Wegen des Handels mit 63 Tonnen unversteuertem Shisha-Tabak sind fünf Männer schuldig gesprochen worden. Sie müssen teilweise für mehrere Jahre ins Gefängnis.

Nach mehr als einem Jahr Prozessdauer hat das Düsseldorfer Landgericht vier Brüder wegen des Handels mit 63 Tonnen unversteuertem Shisha-Tabak schuldig gesprochen. Sie hätten sich der Steuerhinterziehung in Höhe von 1,4 Millionen Euro schuldig gemacht und eine kriminellen Vereinigung gebildet. Das Gericht verurteilte sie zu Strafen zwischen drei Jahren und fünf Monaten beziehungsweise viereinhalb Jahren Haft.

Die vier Brüder werden dem Al-Z.-Clan zugerechnet. Ein fünfter Angeklagter bekam als Unterstützer eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung. Das Gericht stützte sich nicht nur auf die Aussagen zahlreicher Zeugen und Abhör- und Observationsprotokolle, sondern auch auf die Geständnisse der beiden 46 und 51 Jahre alten Angeklagten.

Europaweiter Handel

Denen zufolge hatten die Brüder zwischen 2016 und 2018 in Solinger und Langenfelder Fabrikhallen "tonnenweise Wasserpfeifen-Tabak hergestellt und unter gefälschtem Markennamen zu Dumpingpreisen deutschland- und europaweit verkauft", sagte der Vorsitzende Richter. Die Produktionsmenge habe dem Jahresabsatz namhafter auf dem deutschen Markt tätiger kommerzieller Hersteller und Anbieter von Wasserpfeifentabak entsprochen.

Die Aufgaben seien klar verteilt gewesen, so das Gericht. Ein 43-Jähriger habe die Produktions- und Lagerhallen in Solingen und Langenfeld gestellt, ein 38-Jähriger die Aromastoffe und den Rohtabak besorgt. Der 46-Jährige habe sich um Verpackung und Vertrieb gekümmert. Die Verteidiger der beiden geständigen 46- und 51-jährigen Haupttäter hatten Bewährungs- oder maßvolle Gefängnisstrafen für ihre Mandanten gefordert. Die Verteidiger der drei Mitangeklagten hatten Freisprüche beantragt.

Razzia im Juli 2018

Auf Grundlage des verbrauchten Aromas waren die Ermittler von einem Steuerschaden in Höhe von 4,5 Millionen Euro ausgegangen. Dies sah das Gericht als nicht erwiesen an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung können Revision einlegen.

Bei einer Razzia im Juli 2018 waren 2,3 Tonnen Wasserpfeifentabak, 550 Kilogramm Rohtabak, Maschinen, fünf hochwertige Autos und Bargeld sichergestellt worden. Beamte des Zollfahndungsamtes Essen hatten bei dem Einsatz 29 Objekte in Solingen, Essen, Langenfeld und Heilbronn durchsucht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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