Richterin erlässt Haftbefehl gegen mutmaßlichen Stromdieb
Zwei Schaustellern wird in Düsseldorf Stromdiebstahl im großen Stil vergeworfen. Gegen einen von ihnen wurde nun ein Haftbefehl erlassen – er war dem Prozess unerlaubt ferngeblieben.
Wegen eines mutmaßlichen Corona-Ausbruchs auf einem Schausteller-Gelände ist ein angeklagter Schausteller seinem Strafprozess ferngeblieben. Er hätte gegen die Quarantäne-Anordnung verstoßen und sich strafbar gemacht, wenn er pünktlich erschienen wäre, argumentierte sein Verteidiger am Donnerstag.
Der Amtsrichterin war das zu eigenmächtig: Sie erließ einen Haftbefehl gegen den 53-Jährigen. Zuvor hatte sie vergeblich versucht, beim Gesundheitsamt zu erfragen, ob die Geschichte mit dem Corona-Ausbruch stimmt.
Attest soll Corona-Fall bestätigen
Der Angeklagte hat nun aber drei Tage Zeit, seine Version mit einem ärztlichen Attest zu belegen und den Vollzug des Haftbefehls damit abzuwenden. Seine mitangeklagte Schwägerin war zum Prozesstermin erschienen.
Der Anwalt hatte zuvor angeboten, seinen Mandanten doch noch zum Gericht zu beordern. Doch das hatte die Richterin abgelehnt. Sechs Zeugen mussten unverrichteter Dinge wieder abziehen. Der Prozess soll nun am 25. Juni nachgeholt werden.
Verlust von fast 100.000 Euro
Dabei geht es um Stromdiebstahl in großem Stil. Das Duo soll drei Jahre lang auf dem Gelände im Düsseldorfer Norden Energie von einer Freileitung illegal abgezapft haben.
Die Netzgesellschaft Düsseldorf beklagt einen Verlust von Strom im Wert von mehr als 91.000 Euro. Auf den Stromklau war die Polizei bei einer Razzia gestoßen. Das Gelände im Düsseldorfer Norden wird von einer Schausteller-Großfamilie bewohnt.
- Nachrichtenagentur dpa