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Verordnung: Volksfeste schon ab 27. August wieder erlaubt


Düsseldorf
Verordnung: Volksfeste schon ab 27. August wieder erlaubt

Von dpa
24.06.2021Lesedauer: 1 Min.
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Volksfeste in NRW sind bei niedrigem Infektionsgeschehen bereits ab dem 27. August wieder erlaubt. Bislang sollte der Startschuss am 1. September sein. Die am Donnerstag veröffentlichte neue Corona-Schutzverordnung des Landes ermöglicht damit "Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützenfeste, Weinfeste und ähnliche Festveranstaltungen mit bis zu 1000 teilnehmenden Personen mit Negativtestnachweis" schon ein Wochenende früher.

Auch Sportfeste und Sportveranstaltungen ohne Begrenzung bei Teilnehmer- und Zuschauerzahlen sollen ab dem 27. August statt dem 1. September möglich sein, wenn in der Region und im Land die niedrigste Inzidenzstufe 1 herrscht.

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