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NRW-Finanzverwaltung erweitert Katastrophenerlass


Düsseldorf
NRW-Finanzverwaltung erweitert Katastrophenerlass

Von dpa
24.07.2021Lesedauer: 1 Min.
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Nordrhein-Westfalens Finanzverwaltung hat den Katastrophenerlass zur Unterstützung der vom Unwetter betroffenen Menschen erweitert. Damit sind nun rund 50 steuerliche Entlastungsmaßnahmen möglich, wie das Finanzministerium mitteilte. Der geänderte Erlass soll es vor allem Unternehmen erleichtern, unbürokratisch und ohne steuerliche Nachteile Hilfe anbieten zu können - etwa mit Sach- oder Dienstleistungen.

Dadurch können zum Beispiel Baumärkte und Bauunternehmer die Verteilung von Entwässerungspumpen oder Baggern als Betriebsausgabe behandeln. Zudem sind Arbeitgeber in der Lage, ihren Mitarbeitern, deren Häuser oder Wohnungen unbewohnbar geworden sind, Unterkünfte und Verpflegung vorübergehend steuerfrei zur Verfügung zu stellen.

Zusätzlich sollen die Finanzämter den Bürgern durch die Stundung von Steuern und mit geminderten Vorauszahlungen entgegenkommen. "Die Erweiterung des Katastrophenerlasses soll die Betroffenen sowie die Helferinnen und Helfer schnell und unbürokratisch entlasten. Die unmittelbare Unterstützung für betroffene Bürgerinnen und Bürger steht für uns an erster Stelle", so Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU).

Am 16. Juli hatte die Finanzverwaltung den Katastrophenerlass mit 30 steuerlichen Maßnahmen in Kraft gesetzt. So können die Wirtschaft und Privatpersonen Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau nutzen. Auch die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung und die Beseitigung von Schäden am selbst genutzten Wohneigentum kann als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden. Darüber hinaus gibt es Möglichkeiten für die Abzugsfähigkeit von Spenden.

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