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Düsseldorf: Gehry-Bauten stehen vorläufig unter Denkmalschutz


Düsseldorfer Medienhafen
Gehry-Bauten stehen vorläufig unter Denkmalschutz

Von dpa
Aktualisiert am 27.08.2021Lesedauer: 1 Min.
Die geschwungenen Bauten von Frank O. Gehry im Düsseldorfer Medienhafen (Symbolbild): Die Entscheidung zum vorläufigen Denkmalschutz wurde vom zuständigen Gericht bestätigt.Vergrößern des BildesDie geschwungenen Bauten von Frank O. Gehry im Düsseldorfer Medienhafen (Symbolbild): Die Entscheidung zum vorläufigen Denkmalschutz wurde vom zuständigen Gericht bestätigt. (Quelle: ZUMA Press/imago-images-bilder)
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Sie gehören zu den meistfotografierten Plätze in Düsseldorf: Die Ghery-Bauten im Medienhafen. Jetzt stehen die geschwungenen Häuser sogar unter Denkmalschutz

Die geschwungenen Bauten von Star-Architekt Frank O. Gehry im Düsseldorfer Medienhafen stehen vorläufig unter Denkmalschutz. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht bestätigte am Freitag eine entsprechende Entscheidung der Landeshauptstadt (Az.: 28 L 1407/21). Die Eigentümerin eines der drei Gebäude hatte gegen die Unterschutzstellung geklagt.

Es sei damit zu rechnen, dass der "Neue Zollhof" als Denkmal in die Denkmalliste eingetragen werde. Unerheblich sei, dass die zwischen den Jahren 1996 und 1999 errichteten Gehry-Bauten noch der Gegenwartsepoche zuzurechnen seien. Das Gebäude-Ensemble hat sich zu einem der Wahrzeichen und meistfotografierten Plätze Düsseldorfs entwickelt.

Auch das Innere der Gebäude unter Denkmalschutz

Der Begriff des "Denkmals" setze nicht voraus, dass das Objekt aus einer abgeschlossenen historischen Epoche stammen müsse. Damit könnten auch jüngere, zeitgenössische Objekte Denkmäler sein.

Es sei auch nicht zu beanstanden, dass die Denkmalbehörde die Gebäude vollumfänglich, also auch das Innere, unter Schutz gestellt habe. Gegen den Beschluss kann Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster erhoben werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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