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Gefängnisstrafen nach Schießerei in Duisburg


Urteile
Gefängnisstrafen nach Schießerei in Duisburg

Von dpa
06.06.2024Lesedauer: 2 Min.
Landgericht DuisburgVergrößern des BildesDer Eingang am Amts- und Landgericht in Duisburg. (Quelle: Florian Gut/dpa/dpa-bilder)

In Duisburg kommt es im Mai 2022 zu einer aufsehenerregenden Schießerei. Mehrere Personen werden verletzt. Jetzt sind zwei der Täter verurteilt worden.

Rund zwei Jahre nach einer Schießerei in Duisburg sind zwei Männer am Donnerstag zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Damals waren rund 100 Mitglieder des Motorradclubs Hells Angels und einer türkisch-libanesischen Großfamilie aneinandergeraten. Im Prozess am Duisburger Schwurgericht hatten die beiden 39 Jahre alten Angeklagten gestanden, mehrere Schüsse abgegeben zu haben. Die Richter verhängten am Donnerstag fünf Jahre, beziehungsweise zweieinhalb Jahre Haft - wegen Körperverletzung, Landfriedensbruch und illegalen Waffenbesitzes.

Die Schießerei vom 4. Mai 2022 war mit zahlreichen Handys aufgezeichnet worden, die Aufnahmen wurden im Prozess vorgespielt. "Das sind eigentlich unvorstellbare Bilder, die man da gesehen hat - plus die zahlreichen Schüsse", sagte Richter Mario Plein bei der Urteilsbegründung des Duisburger Schwurgerichts. "Und das alles auf einem öffentlichen Platz."

Die beiden Gruppen hatten sich laut Urteil am Tattag auf dem Altmarkt im Duisburger Stadtteil Hamborn drohend gegenübergestanden. Die Hintergründe sind nicht ganz klar. Die Richter halten es für möglich, dass die Hells Angels Besitzansprüche an einem Döner-Laden geltend machen wollten, der von einem Mitglied der türkisch-libanesischen Großfamilie betrieben worden ist. Der Imbiss war bei der Auseinandersetzung verwüstet worden.

Laut Urteil ist die Großfamilie zunächst vor den Rockern zurückgewichen, dann fielen plötzlich die ersten Schüsse. Ein Mann hatte einen Steckschuss am Arm erlitten, weitere Opfer wurden am Oberschenkel und am Arm getroffen.

Staatsanwalt Felix Bachmann hatte in seinem Plädoyer von einer "Machtdemonstration" und von "Revieransprüchen" gesprochen. "Keine der verfeindeten Gruppen wollte zurückweichen." Es sei reiner Zufall gewesen, dass niemand getötet worden sei.

In den Wohnungen der beiden Angeklagten waren später weitere Waffen gefunden worden - Macheten, Messer, ein Schlagring und auch Schusswaffen.

Die härtere Strafe ist gegen das Mitglied der Großfamilie verhängt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und zehn Monate beziehungsweise sechs Jahre und zehn Monate Haft wegen versuchten Totschlags beantragt. Der Prozess fand unter starkem Polizeischutz statt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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