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Thüringen ruft wegen Kali-Umweltkosten Verfassungsgericht an


Erfurt
Thüringen ruft wegen Kali-Umweltkosten Verfassungsgericht an

Von dpa
18.06.2021Lesedauer: 2 Min.
K+S LogoVergrößern des BildesBlick auf das Logo des Kali- und Salzproduzenten K+S. (Quelle: Uwe Zucchi/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Thüringen will über das Verfassungsgericht in Karlsruhe eine Beteiligung des Bundes an den immensen Kosten zur Beseitigung von Umweltschäden vor allem durch den Kali-Bergbau in der DDR erreichen. Das Land habe einen Antrag "zur Eröffnung eines Bund-Länder-Streits beim Bundesverfassungsgericht eingereicht", teilte das Thüringer Umweltministerium am Freitag in Erfurt mit. Es gehe darum, "dass sich der Bund erneut an den Kosten der Sicherung und Sanierung von Bergbau-Altlasten und anderer ökologischer Altlasten ehemaliger Treuhand-Unternehmen beteiligt", erklärte das Ministerium.

Bisher wurden nach Ministeriumsangaben für die unterirdischen Arbeiten in stillgelegten Kali-Gruben in Springen und Merkers (Wartburgkreis) jährlich 16 Millionen Euro an den Kali-Konzern K+S (Kassel) gezahlt, der die Sicherung der Hohlräume übernimmt. Insgesamt hätten sich die Zahlungen auf einen dreistelligen Millionenbetrag summiert.

Umweltministerin Anja Siegesmund bezeichnete die mehr als 20 Jahre alten Verträge, die derzeit auch vom Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) überprüft werden, als von der Wirklichkeit überholt. "Wir sind verpflichtet, finanziellen Schaden vom Land abzuhalten und dabei alle gegebenen Möglichkeiten zu nutzen", begründete die Grünen-Politikerin den Antrag in Karlsruhe. Geprüft werden solle unter anderem, ob ein Verstoß gegen das Gebot föderativer Gleichbehandlung und die Bundestreue vorliege.

Thüringen könne "nicht länger für einen damals schlecht verhandelten Vertrag geradestehen". Die ökologischen Folgekosten des DDR-Bergbaus seien nicht nur Sache des Landes alleine, sagte Siegesmund. "Weil die Bundesregierung eine Nachbesserung des Generalvertrags bisher kategorisch ablehnt, gehen wir für Neuverhandlungen jetzt vor das Bundesverfassungsgericht."

Thüringen hatte mit Verträgen aus dem Jahr 1999 die Zuständigkeit für die Beseitigung von Umweltgefahren aus DDR-Zeit übernommen und im Gegenzug dafür einen dreistelligen Millionenbetrag vom Bund bekommen. Das Geld aus Berlin ist seit einigen Jahren aufgebracht - 2017 wurde der Betrag bereits um 20 Prozent überschritten. Die Zahlungen erfolgen jetzt unter Vorbehalt aus der Landeskasse. Die Verträge, die den Kali-Konzern von den Kosten für die Sicherungsarbeiten in den stillgelegten Gruben freistellen, sind seit Jahren umstritten.

Am Freitag lief am Oberverwaltungsgericht in Weimar ein Rechtsstreit zwischen dem Land und K+S mit der Anhörung von Zeugen weiter. Es geht darum, ob Thüringen auf Dauer die Sicherungskosten für die beiden alten Kali-Gruben tragen muss. Die Rede ist von "Ewigkeitskosten". Weitere Zeugen sollen bei einer nächsten Verhandlung gehört werden, sagte eine Gerichtssprecherin. Wann ein Urteil des OVG fällt ist weiterhin offen. Thüringen hat zudem Ende 2020 Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht - sie zielt auf Nachverhandlung der Verträge.

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