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Erstattung der Kita-Gebühren auch beim Wirken der Notbremse


Erfurt
Erstattung der Kita-Gebühren auch beim Wirken der Notbremse

Von dpa
23.07.2021Lesedauer: 1 Min.
Schild mit der Aufschrift "Kindergarten"Vergrößern des BildesEin Schild mit der Aufschrift "Kindergarten" steht vor einer Kita. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Thüringer Eltern bekommen Gebühren für die Kinderbetreuung auch dann zurück, wenn die Einrichtungen wegen des Wirkens der Bundesnotbremse in der Corona-Pandemie schließen mussten. Eine Anpassung des entsprechenden Landesgesetzes verabschiedete der Thüringer Landtag am Freitag in Erfurt einstimmig.

Bislang war geregelt, dass Eltern die Gebühren vom Land erstattet bekommen, wenn Landesregeln dazu führen, dass Kindergärten schließen müssen. Nun soll die Erstattung auch wirken, wenn Bundesregeln zu einer Schließung führen.

Vertreter von Linke, CDU, SPD, Grüne und FDP begrüßten die Anpassung. Die FDP-Abgeordnete Franziska Baum warnte vor Verzögerungen beim Umsetzen der Regelung. Man müsse da an die Eltern denken.

Der AfD-Abgeordnete Uwe Thrum kritisierte die Corona-Maßnahmen und die Bundesnotbremse. Seine Fraktion stimmte der Gesetzesanpassung am Ende aber zu.

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