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Kontaktverfolgung und PCR-Testung soll angepasst werden


Erfurt
Kontaktverfolgung und PCR-Testung soll angepasst werden

Von dpa
22.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Coronavirus - GastgewerbeVergrößern des BildesAuf dem Schild am Eingang eines Restaurants in der Altstadt steht "2G - Regel". (Quelle: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Bildarchiv/dpa-bilder)
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Angesichts der steigenden Zahl von Corona-Infektionen in Deutschland sollen nicht mehr alle per Schnelltest positiv Getesteten einen PCR-Test bekommen. Die Gesundheitsminister der Länder sprachen sich am Samstag einstimmig dafür aus. Sie begrüßten entsprechende Vorschläge von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für eine Priorisierung von PCR-Tests.

Unbedingt eine PCR-Testung erhalten sollen Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen sowie Hochrisikopatienten und Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe. Für alle anderen Personen, die keine Symptome haben und ein positives Antigentest-Ergebnis vorweisen können, soll auf eine Bestätigung per PCR verzichtet werden. Befürwortet wird stattdessen eine Nachtestung mit einem zweiten überwachten Antigentest. "Das könnte noch einmal ein Weg sein, etwas Entlastung für die eh schon sehr, sehr geforderten Gesundheitsämter zu schaffen", sagte Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) nach der Schaltkonferenz mit ihren Kolleginnen und Kollegen.

Der Wissenschaftliche Beirat der Thüringer Landesregierung hatte am Samstag aufgrund des vermehrten Auftretens der Omikron-Variante eine Überarbeitung des Thüringer Corona-Maßnahmenkatalogs mit ähnliche Anpassungen empfohlen. In Zukunft müssten vorrangig medizinisch vulnerable Gruppen vor schweren Erkrankungen geschützt werden, hieß es. Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen keinen Immunschutz aufbauen können, etwa Immunsupprimierte und ältere Menschen, zählen zu den medizinisch vulnerablen Gruppen. "Eine einrichtungsbezogene Impfverpflichtung kann ein sinnvoller Schritt sein, ebenso wie eine regelmäßige Testung der Umgebung von vulnerablen Gruppen", heißt es in der Empfehlung. Auch die Kontaktnachverfolgungen durch die Gesundheitsämter und Quarantäne-Regelungen sollen dem Beirat zufolge wegfallen. Eine "sinnvolle und praktikable Intervention" sei das Tragen von FFP2-Masken in Innenräumen.

"Das wird zum Teil ja auch schon so gemacht in den Gesundheitsämtern, dass man vor allem dorthin schaut, wo vulnerable Gruppen sind, weil die eben am meisten gefährdet sind", sagte Werner. Die Beschlüsse setzen "im Prinzip zum Teil das um, was in dem Papier des Beirates auch drinsteht".

Auch die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht betreffe die Gesundheitsämter besonders, sagte Werner. "Angesicht der steigenden Zahlen durch Omikron - das wird auch in Thüringen kommen - wird das wirklich eine sehr, sehr große Herausforderung." Der diesbezügliche Beschluss war aus Sicht der Gesundheitsministerin der wichtigste des Tages. Eine Arbeitsgruppe der Länder solle sich nun um einen "einheitliche Handlungsfaden" kümmern. "Das wird sicherlich jetzt schnell angegangen werden - weil wir alle ein Interesse haben, das bis zum Inkrafttreten zu klären", sagte Werner.

Die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht wurde Mitte Dezember beschlossen: Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheime müssen bis zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind.

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