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Gelsenkirchen: Ein Mieter stoppt Einbrecher – und kassiert Anzeige


"Besonders schwerer Fall"
Mieter stoppt Einbrecher – und kassiert Anzeige

Von t-online, mtt

Aktualisiert am 04.11.2023Lesedauer: 2 Min.
Mann mit Bolzenschneider (Symbolfoto): Ein solches Werkzeug hielt der mutmaßliche Einbrecher in den Händen.Vergrößern des BildesMann mit Bolzenschneider (Symbolfoto): Ein solches Werkzeug hielt der mutmaßliche Einbrecher in den Händen. (Quelle: localpic/imago images)
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Ein junger Mann handelt mutig und entschlossen, er verhindert einen Einbruch. Nun wird gegen ihn ermittelt. Was droht ihm?

Die Polizei spricht von einem "besonders schweren Fall des Diebstahls" – umso mehr müssen andere Hausbewohner wohl froh sein, dass ihr Nachbar diesen verhindert hat. Trotzdem muss sich der junge Mann nun einem Ermittlungsverfahren stellen.

Es geht um einen verhinderten Kellereinbruch im Gelsenkirchener Stadtteil Beckhausen. Wie die Polizei mitteilte, hatte ein 33-Jähriger an Allerheiligen (1. November) gegen 19.50 Uhr verdächtige Geräusche aus dem Keller gehört. Der Mieter eines Mehrfamilienhauses an der Braukämperstraße ging nachschauen.

Einbrecher hatte Bolzenschneider in der Hand

Im Keller traf er auf einen mutmaßlichen Einbrecher, ebenfalls ein 33 Jahre alter Mann. Der Verdächtige stand dem Mieter mit einem Bolzenschneider in der Hand gegenüber.

Um den Einbruch zu verhindern setzte der Mieter ein Tierabwehrspray ein und besprühte damit den Mann. Dann zog er die Kellertür zu und rief andere Mieter zur Hilfe. Die alarmierte Polizei nahm den verhinderten Dieb ohne festen Wohnsitz vorläufig fest. Außerdem riefen die Beamten einen Rettungswagen zur Behandlung des Leichtverletzten.

Bei sich hatte der Mann laut Polizei diverse Werkzeuge, er kam in Gewahrsam. Gegen den mutigen Mieter wurde ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet – wegen des Gebrauchs des Tierabwehrsprays.

Notwehr oder nicht? Mieter könnte Haft drohen

Als Tierabwehrspray gekennzeichnete Sprays fallen zwar nicht unter das Waffengesetz und sind zum Schutz erlaubt. Wer sie aus Notwehr einsetzt, bleibt straffrei. Notwehr liegt allerdings nur vor, wenn "ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff" vorlag. Rechtsexperten zufolge urteilen Gerichte in Deutschland recht unterschiedlich bei der Frage "Notwehr oder nicht?", wenn es vor dem Sprühen noch nicht zu einer körperlichen Attacke gekommen ist.

Sollten die Ermittlungen gegen den Mieter nicht eingestellt werden, weil die Staatsanwaltschaft im aktuellen Fall eine Notwehrlage erkennt, droht dem Mann vor Gericht eine Haftstrafe. Auf gefährliche Körperverletzung stehen mindestens drei Monate Gefängnis.

Verwendete Quellen
  • presseportal.de: Mitteilung der Polizei Gelsenkirchen vom 2. November 2023
  • gesetze-im-internet.de: Strafgesetzbuch (StGB) § 32 Notwehr
  • gesetze-im-internet.de: Strafgesetzbuch (StGB) § 224 Gefährliche Körperverletzung
  • arag.de: "Pfefferspray: Legaler Selbstschutz?"
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