Neuerung für Hotelgäste Stadt Essen führt Beherbergungssteuer ein

Ab August 2025 zahlen Gäste in Essen eine Steuer auf Übernachtungen. Die Regelung betrifft auch private Vermietungen und Online-Buchungen.
Hotelgäste in Essen müssen ab dem 1. August 2025 eine Beherbergungssteuer zahlen. Der Steuersatz liegt bei fünf Prozent und gilt auch für private Vermietungen sowie Buchungen über Online-Portale. Die Steuer ist auf maximal neun Euro pro Tag begrenzt. Das teilte die Stadt Essen am Mittwoch (5. Juni 2025) mit.
Ausnahmen gibt es für Klassenfahrten, Schul- und Berufskollegfahrten sowie Aufenthalte zu nachweisbarem außerschulischem oder jugendförderndem Zweck von Personen bis 27 Jahre, einschließlich Begleitpersonen.
Alle Beherbergungsbetriebe, die bis zum Stichtag 1. Juni 2025 in Essen aktiv sind, müssen sich bis spätestens 1. September im Serviceportal der Stadt registrieren. Es werden zudem mehrere Online-Veranstaltungen angeboten, um Beherbergungsbetriebe über die neue Steuer zu informieren. Weitere Informationen vonseiten der Stadt sollen bald folgen.
- Pressemitteilung der Stadt Essen vom 4. Juni 2025