Auf der "Rü" Stadt verzichtet trotz Urteil auf Abbiegezwang

Autofahrer dürfen auf der Rüttenscheider Straße weiter frei fahren. Die Stadt verzichtet trotz Gerichtsbeschluss vorerst auf strenge Abbiegepflichten.
Die Stadt Essen hat entschieden, die umstrittenen Abbiegegebote auf der Rüttenscheider Straße trotz eines aktuellen Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster nicht wieder einzuführen. Das sagte Stadtsprecherin Silke Lenz der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" (WAZ). Die Verwaltung hält damit an ihrer aktuellen Verkehrsregelung fest.
Im Oktober vergangenen Jahres hatte Essen die Pflicht zum Abbiegen eingeführt, um die Fahrradstraße zu entlasten. Im Januar kassierte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen diese Regelung jedoch ein, nachdem eine Ladenbesitzerin geklagt hatte. Die Unternehmerin befürchtete Umsatzeinbußen durch schlechtere Erreichbarkeit ihres Geschäfts. Die Stadt legte dagegen Beschwerde ein und bekam vom OVG nun Recht.
Deutsche Umwelthilfe und Fahrradinitiative fordern Einbahnstraße
Allerdings verzichtet die Verwaltung bewusst auf eine unmittelbare Wiedereinführung der alten Verkehrsregelung. Stattdessen kündigte Lenz an, das Verkehrskonzept zu überarbeiten und verstärkt Hinweise von Anwohnern und Geschäftsleuten einzubeziehen. Konkrete neue Maßnahmen zur Verkehrslenkung auf der Rüttenscheider Straße stehen noch nicht fest.
Die Deutsche Umwelthilfe und lokale Fahrradinitiativen fordern indes, die Verkehrslenkung umgehend wieder einzuführen oder sogar eine Einbahnstraße einzurichten. Ziel sei, Sicherheit und Attraktivität für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern.
Hintergrund der Maßnahmen ist ein früherer Vergleich zwischen NRW und der Deutschen Umwelthilfe wegen überschrittener Grenzwerte an der nahegelegenen Alfredstraße. Diese Grenzwerte werden inzwischen eingehalten.
- waz.de: "Trotz Urteil: Abbiegezwänge auf der "Rü" bleiben außer Kraft" vom 25. Juni 2025
- essen.de: Pressemitteilung der Stadt Essen vom 24. Juni 2025
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