3G, 2G oder 2G plus? Diese Corona-Regeln gelten ab heute in Essen

Mit der neuen nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung gelten neue Beschränkungen in Essen. Was nun am Arbeitsplatz, im öffentlichen Nahverkehr oder in der Freizeit gilt – ein Überblick.
Seit Mittwoch (24. November) gibt es in Nordrhein-Westfalen eine neue Coronaschutzverordnung mit einem schärferen Regel-Katalog. Dieser soll bis zum 19. März 2022 gelten. t-online hat die wichtigsten Corona-Regeln der Stadt Essen zusammengefasst.
Essen: Hier gilt die 3G-Regelung
- Für Arbeitende ändert sich einiges: So gilt wieder eine Home-Office-Pflicht, die jeder Person ermöglichen soll, von zu Hause zu arbeiten, wenn die Anwesenheit vor Ort nicht dringend notwendig ist.
Sollte das nicht möglich sein, gilt am Arbeitsplatz die 3G-Regelung, sodass nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete Zugang zur Arbeitsstelle haben. Arbeitnehmer müssen die jeweiligen Nachweise schon beim Betreten der Arbeitsstätte vorweisen oder nach Möglichkeit vor Ort einen beaufsichtigten Test machen.
Außerdem stehen vor Ort arbeitenden Personen zweimal pro Woche Coronatests zur Verfügung. Die Maskenpflicht bleibt wie gehabt bestehen. - Auch Schulen und Universitäten sind nur unter Einhaltung der 3G-Regelung zu besuchen.
- In den öffentlichen Verkehrsmitteln, das heißt in Bahnen oder im Flugzeug, gilt 3G in Verbindung mit der Maskenpflicht: Geimpfte, Genesene und Getestete dürfen also mitfahren, genauso wie Schülerinnen und Schüler, die von der Regelung ausgenommen sind. Bei getesteten Passagieren darf der Test höchstens 24 Stunden alt sein.
Die Maßnahme wird stichprobenartig kontrolliert. Taxen sind von der Regelung ausgenommen. - Außerdem von 3G betroffen sind unter anderem Versammlungen nach dem Grundgesetz, Friseurbesuche, Beerdigungen und Trauungen.
Flächendeckende 2G-Regeln: Hier dürfen nur Geimpfte und Genesene teilnehmen
Mit der neuen Verordnung wurde flächendeckend die 2G-Regelung eingeführt. Sie gilt bei den meisten Kultur- und Freizeitbeschäftigungen und lässt in den betroffenen Bereichen nur noch Geimpfte und Genesene zu.
Dazu zählen Museen, Konzerte und Aufführungen sowie Tierparks, Freizeitparks, Sportveranstaltungen und Schwimmbäder. Auch dort wo gemeinsam Sport getrieben wird, bei körpernahen nicht-medizinischen oder -pflegerischen Dienstleistungen sowie auf dem Weihnachtsmarkt gilt 2G. Gastronomie und touristische Herbergen sind ebenso davon betroffen.
Neue Coronaschutzverordnung in NRW: 2G plus in riskanten Bereichen
Die 2G plus-Regelung erlaubt nur Geimpften und Genesenen, die ein zusätzliches negatives Testergebnis vorweisen können, den Zutritt. Sie gilt unter anderem für Diskotheken, Tanz- und Karnevalsveranstaltungen sowie in Einrichtungen mit sexuellen Kontakten.
Ausnahmen der 2G- und 2G plus-Regelungen gelten für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können.
Sie benötigen darüber ein Attest sowie einen höchstens 24 Stunden alten Schnelltest oder höchstens 48 Stunden alten PCR-Test. Jugendliche ab 16 Jahren können eine Schulbescheinigung als Nachweis verwenden.
- Webseite der Stadt Essen