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Coronavirus Stadt Essen erlässt weitere Verbote


Kampf gegen Coronavirus
Stadt Essen erlässt weitere Verbote

Von t-online
Aktualisiert am 17.03.2020Lesedauer: 2 Min.
Das "Center Limbecker Platz" in Essen: Der Zugang wird stark eingeschränkt.Vergrößern des BildesDas "Center Limbecker Platz" in Essen: Der Zugang wird stark eingeschränkt. (Quelle: blickwinkel/imago-images-bilder)
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Ab sofort schließen in Essen alle Bars, Restaurants und Sporteinrichtungen wegen des Coronavirus. Auch öffentliche Veranstaltungen ab 15 Personen werden untersagt. Selbst Beerdigungen sind von der neuen Regelung betroffen.

Die Stadt Essen hat weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Folge der Coronavirus-Pandemie angekündigt. Die neue Allgemeinverfügung gilt ab dem 17. März bis vorerst zum 19. April.

So werden folgende Einrichtungen in der Stadt geschlossen:

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Shisha-Bars, Restaurants und Gaststätten (ausgenommen sind damit verbundene Lieferdienste und Imbisse für den Außerhaus-Bedarf), Theater, Kinos und Museen
  • Fitnessstudios, Schwimmbäder, Saunen und vergleichbare Einrichtungen
  • alle Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen und in sonstigen öffentlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen
  • Zusammenkünfte in Sportvereinen und Sport- und Freizeiteinrichtungen
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und Prostitutionsbetriebe

Außerdem sind öffentliche Veranstaltungen mit mehr als 15 Teilnehmern untersagt. "Dies gilt auch für Gottesdienste und Veranstaltungen der Religionsgemeinschaften", teilt die Stadt weiter mit. Das schließe auch Veranstaltungen unter freiem Himmel ein. So dürfen an Bestattungen beispielsweise nur Verwandte ersten Grades und Geschwister teilnehmen. Bei Demonstrationen müsse zunächst die Verhältnismäßigkeit geprüft werden.

Besuchsverbot im Krankenhaus

Darüber hinaus gilt ab sofort ein Besuchsverbot für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie für stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe. "Ausgenommen ist maximal ein registrierter Besucher pro Bewohner beziehungsweise Patient pro Tag mit entsprechenden Schutzmaßnahmen und nach einer Hygieneunterweisung", so die Stadt. Ausnahmen gibt es aber dennoch, beispielsweise auf Kinderstationen oder bei Palliativpatienten.

Der Zugang zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren werde darüber hinaus beschränkt. "Der Aufenthalt ist nur zur Deckung des dringenden oder täglichen Bedarfs zu gestatten."

In Essen sind seit dem 16. März die Kitas geschlossen, ab dem 18. März werden die Schulen geschlossen. Wie die Stadt weiter mitteilt, gibt es seit Montagabend 14 weitere Corona-Fälle. In 585 Fällen wurde eine häusliche Quarantäne angeordnet. Wie berichtet hat die Stadt außerdem eine Nähanleitung für Atemschutzmasken veröffentlicht.

Verwendete Quellen
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