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Landtagswahl Hessen: Wahlbrief oder Stimmzettel verloren? Das ist zu tun


Landtagswahl in Hessen
Was tun, wenn ich meine Wahlunterlagen verloren habe?

Von t-online, mad

30.09.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 0305398440Vergrößern des BildesWahlunterlagen (Symbolbild): Was tun, wenn der Stimmzettel plötzlich abhanden gegangen ist? (Quelle: IMAGO/Eibner-Pressefoto/Florian Wiegan/imago-images-bilder)
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Landtagswahl in Hessen: Wer seine Stimme abgeben will, dann aber merkt, dass ihm sein Wahlbrief abhanden gekommen ist, sollte Folgendes beachten.

Am 8. Oktober wird in Hessen wieder gewählt. Dabei sind die Wahlunterlagen von entscheidender Bedeutung. Ohne ist die Stimme des Wählers nicht gültig. Doch was tun, wenn man die Papiere nicht mehr finden kann?

Keine Panik. Ohne Wahlunterlagen wird man von der Landtagswahl in Hessen nicht ausgeschlossen. Denn laut dem Bundeswahlleiter ist der Schein zwar hilfreich, um die jeweilige Person schneller im Wählerverzeichnis zu finden, aber nicht zwingend notwendig. Dies gilt somit auch für die diesjährige Landtagswahl in Bayern.

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Briefwahl in Hessen: Was tun, wenn die Unterlagen nicht da sind?

Immer mehr Bürger entscheiden sich auch für eine Briefwahl – erfahren Sie hier alles Wissenswerte dazu. Für den Fall, dass die beantragten Briefwahlunterlagen (Wahlschein und Stimmzettel) nicht angekommen sind, gibt es einen Ausweg: Bis zum Samstag vor der Wahl um 12 Uhr kann ein schriftlicher Antrag auf Ausstellung eines Ersatzwahlscheins gestellt werden.

Wichtig dabei ist es, schriftlich glaubhaft zu versichern, dass die Unterlagen nicht zugestellt wurden. Der zuvor beantragte Wahlschein wird dann für ungültig erklärt. Am Wahltag erhält jedes Wahllokal eine Liste mit den für ungültig erklärten Wahlscheinen. Wer die Unterlagen zur Briefwahl allerdings verloren hat, sollte sich rechtzeitig bei der jeweiligen Gemeinde informieren, was zu tun ist.

 
 
 
 
 
 
 

So geben Sie bei der Wahl in Hessen eine gültige Stimme ab

Um eine gültige Stimme abzugeben, müssen die Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Zu diesen gehören der Wahlschein und der Stimmzettel. Der Wahlschein muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Ohne ihn kann der Stimmzettel nicht verschickt werden.

Es ist wichtig, dass die Unterlagen rechtzeitig beantragt und zurückgeschickt werden, um eine pünktliche Zustellung zu gewährleisten. Nur so kann jeder Wähler seine demokratischen Rechte ausüben.

Verwendete Quellen
  • focus.de: "So können Sie im Wahllokal trotzdem wählen" (Stand: 29.09.2023)
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