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Neukirchen: Ex-Bürgermeister freigesprochen — nach Tod von drei Kindern


Nach Tod von drei Kindern
Ex-Bürgermeister von Neukirchen freigesprochen

Von t-online, sfk

27.11.2023Lesedauer: 1 Min.
SymbolfotoVergrößern des BildesSymbolfoto (Quelle: IMAGO/Blatterspiel)
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Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den früheren Bürgermeister von Neukirchen freigesprochen. Er war wegen fahrlässiger Tötung von drei Kindern in einem Dorfteich angeklagt.

Nach dem Tod von drei Kindern in einem nordhessischen Dorfteich hat das Oberlandesgericht Frankfurt den damaligen Bürgermeister von Neukirchen (Schwalm-Eder) freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Es handle sich um einen furchtbaren Unglücksfall, aber es gebe keine Straftat des damaligen Bürgermeisters, sagte der Vorsitzende Richter am Montag bei der Urteilsverkündung in Frankfurt. Auch vorangegangene Schuldsprüche, unter anderem des Landgerichts Marburg, wurden dadurch aufgehoben.

Die drei Geschwister im Alter von fünf, acht und neun Jahren waren 2016 in Neukirchen ertrunken. Mindestens ein Kind soll beim Spielen ins Wasser gefallen sein, die anderen verunglückten den Ermittlungen zufolge beim Versuch, Hilfe zu leisten. Laut dpa war die Uferböschung gepflastert und rutschig, so dass sie sich nicht retten konnten.

Sicherungsmaßnahme hätten die Tode nicht verhindern können

Wie der Richter sagte, könne nicht festgestellt werden, dass gebotene Maßnahmen zur Sicherung des Teichs den Tod der Kinder hätten verhindern können. Das Landgericht Marburg hatte den früheren Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe verurteilt, da er die Verkehrssicherungspflicht für den Teich verletzt haben soll. Der CDU-Politiker hatte sich daraufhin vor dem Oberlandesgericht zur Wehr gesetzt.

Verwendete Quellen
  • Informationen von der Deutschen Presse-Agentur vom 27.11.2023
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