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Hessisches Landwirtschaftsministerium warnt vor Vogelgrippe


Infektionsrisiko ist hoch
Hessisches Landwirtschaftsministerium warnt vor Vogelgrippe

Von t-online, sfk

29.11.2023Lesedauer: 2 Min.
Hühner auf einem Geflügelhof (Symbolfoto).Vergrößern des BildesHühner auf einem Geflügelhof (Symbolfoto). (Quelle: IMAGO/Countrypixel/imago images)
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Das hessische Landwirtschaftsministerium warnt vor vermehrten Ausbrüchen der Vogelgrippe bei Geflügel und Wildvögeln in Deutschland und anderen EU-Mitgliedsstaaten. Das Infektionsrisiko wird als hoch eingestuft.

Das hessische Landwirtschaftsministerium bittet Geflügelhalter, ihre Tiere durch Sicherheitsmaßnahmen vor der Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, zu schützen. Seit Mitte Oktober soll es vermehrt Ausbrüche bei Geflügel und bei Wildvögeln gegeben haben. Laut einer Mitteilung des hessischen Landwirtschaftsministeriums sei das nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten der Fall.

Aktuell sollen Fälle von Vogelgrippe vermehrt bei Wasservögeln auftreten – im Sommer soll sie dabei überwiegend bei Möwen festgestellt worden sein. Mit den Vogelzügen steige die Gefahr, dass sich das Virus der heimischen Wildvogelpopulation weiterverbreitet, da sich Wildvögel im Winter in großen und dichten Gruppen an Rast- und Sammelplätzen aufhalten.

Wegen der steigenden Meldungen von Fällen bei Wildvögeln stuft das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das Risiko eines Viruseintrages in deutsche Geflügelhaltungen wieder als hoch ein. Auch für Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen besteht laut dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit ein hohes Risiko.

Geflügel- und Vogelausstellungen möglichst vermeiden

Geflügelhalter sollen den direkten oder indirekten Kontakt von Haus- und Wildvögeln vermeiden. Wildvögeln soll kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt werden, die mit Hausgeflügel in Kontakt kommen könnten. Zudem soll Geflügel nicht an Gewässern trinken, zu denen auch wildlebende Vögel Zugang haben. Tierbestände sollen regelmäßig kontrolliert werden, eingekauft werden sollen nur gesunde Tiere. Krankheits- oder auch Todesfälle bei Geflügel müssen immer durch einen Tierarzt abgeklärt werden.

Auch Geflügel- und Vogelausstellungen sollten nur unter Einhaltung von hohen Sicherheitsregeln durchgeführt werden, so das hessische Landwirtschaftsministerium. So soll etwa das Zusammenführen von (Rasse-)Geflügel unterschiedlicher Herkunft und die Haltung über mehrere Tage am Ausstellungsort unbedingt vermieden werden. Auf eine Teilnahme an Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen sollte möglichst verzichtet werden. Zwischen den Besuchen mehrerer Ausstellungen hintereinander wird eine 21-tägige Karenzzeit empfohlen.

Bürger sollen totes Geflügel frühzeitig melden

Bürgerinnen und Bürger sollten kranke oder tote Tiere möglichst frühzeitig an die zuständige Veterinärbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt melden. Dadurch soll eine Infektion von wildlebenden Vögeln mit dem Virus der Geflügelpest früh erkannt werden. Tote Singvögel oder Tauben sollen hingegen nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Art an einem Ort gefunden werden.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung des Hessischen Landwirtschaftsministeriums vom 29.11.2023
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