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Hamburg: Urteil – 30-Jähriger muss nach versuchter Vergewaltigung in Haft


Mit Glasscherbe bedroht
30-Jähriger will Frau mit Morddrohung zu Sex zwingen

Von dpa-video
07.02.2024Lesedauer: 1 Min.
Stacheldraht vor der Fassade der Justizvollzugsanstalt in Hamburg (Archivfoto): Ein 30-Jähriger muss nun wegen sexueller Nötigung ins Gefängnis.Vergrößern des BildesStacheldraht vor der Fassade der Justizvollzugsanstalt in Hamburg (Archivfoto): Ein 30-Jähriger muss nun wegen sexueller Nötigung ins Gefängnis. (Quelle: IMAGO / photo2000)
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Schwere sexuelle Nötigung warf das Landgericht Hamburg einem 30-Jährigen vor. Jetzt ist er verurteilt worden.

Ein 30-Jähriger ist vom Hamburger Landgericht zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Der Vorwurf: besonders schwere sexuelle Nötigung und gefährliche Körperverletzung. Der Mann soll versucht haben, eine 33-Jährige in ihrer Wohnung zu vergewaltigen, nachdem er ihr mit dem Tod gedroht hatte. Die Anklage habe sich aus Sicht der Strafkammer im Wesentlichen bestätigt, teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit.

Eine blutige Nase, Hämatome, Kratzspuren und eine Wunde am Ohr – all diese Verletzungen soll der Angeklagte der 33-Jährigen zugefügt haben. Zunächst stieß er sie auf das Bett in ihrer Wohnung in einer Flüchtlingsunterkunft in Hamburg-Borgefelde. Daraufhin würgte er sie und bedrohte sie unter anderem mit einer Glasscherbe. Im Anschluss versuchte er, sie zu vergewaltigen.

Der 30-Jährige und die 33-Jährige kannten sich seit rund einem halben Jahr. Sie hatten gelegentlichen Chat- und Telefonkontakt, jedoch keine Beziehung. Vor der Tat sei es nur zu wenigen Treffen gekommen. Sie hätten etwa gemeinsam Kokain konsumiert und Kaffee getrunken. Der Angeklagte lebte nicht in der Flüchtlingsunterkunft.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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