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Hamburg: Innenbehörde ermittelt wegen illegaler Aufenthaltstitel – Korruption?


Korruption im Bürgeramt?
Innenbehörde ermittelt wegen illegaler Aufenthaltstitel

Von t-online, gda

12.02.2024Lesedauer: 1 Min.
Ein Standort von Hamburg Service in der Spitalerstraße (Symbolbild): Zwei Mitarbeiter stehen unter Verdacht, sich der Bestechlichkeit schuldig gemacht zu haben.Vergrößern des BildesEin Standort von Hamburg Service in der Spitalerstraße (Symbolbild): Zwei Mitarbeiter stehen unter Verdacht, sich der Bestechlichkeit schuldig gemacht zu haben. (Quelle: Hanno Bode/imago-images-bilder)
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Aufregung in den Kundenzentren der Stadt Hamburg: Dort, wo Bürger behördliche Angelegenheiten erledigen können, soll es zu schweren Fällen von Bestechung gekommen sein.

Das Dezernat Interne Ermittlungen (DIE) der Innenbehörde ermittelt gegen zwei Mitarbeiter der Stadt Hamburg, die in "zahlreichen Fällen des besonders schweren Falls der Bestechlichkeit verdächtig" sind. Wie die zuständigen Behörden am Montag mitteilten, sollen zwei Mitarbeiter rechtswidrig Aufenthaltstitel erteilt haben und dafür Gegenleistung entgegengenommen haben sollen.

Im Zuge der Ermittlungen seien am vergangenen Freitag unter anderem Diensträumlichkeiten des Hamburg Service durchsucht sowie Haftbefehle erlassen und vollstreckt worden. Auch personalrechtlicher Maßnahmen werden demnach geprüft. Die Kundenzentren der Stadt Hamburg werden seit dem 1. April 2023 Hamburg Service genannt.

Bei Verurteilung droht lange Haftstrafe

Den beiden Beschuldigten wird vom DIE vorgeworfen, "als Amtsträger gemeinschaftlich und gewerbsmäßig Vorteile für sich als Gegenleistung für Diensthandlungen entgegengenommen und dadurch ihre Dienstpflichten verletzt zu haben". Für die fraglichen Aufenthaltstitel sollen nicht "die ausländerrechtlichen Voraussetzungen" vorgelegen haben. Besonders schwere Fälle von Bestechlichkeit können gemäß Paragraf 335 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren bestraft werden.

Dem DIE seien über das eigene Hinweisgebersystem mehrere Hinweise zugegangen, die die Ermittlungen ausgelöst haben sollen. Das DIE ist Teil der Innenbehörde und die zentrale Stelle für Korruptionsermittlungen in Hamburg. Über ein 2021 eingerichtetes Portal können Bürgerinnen und Bürger, die Hinweise auf Korruption haben, diese dem DIE anonym übermitteln. Eine Rückverfolgung zum Hinweisgeber sei technisch nicht möglich, heißt es.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung des Hamburger Senats vom 12. Februar 2024 (per Mail)
  • dejure.org: § 335 Strafgesetzbuch, besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung
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