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Hamburg-Bergedorf: Betrügerin setzt Familie mit sieben Kindern vor die Tür


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Betrügerin setzt Familie mit sieben Kindern vor die Tür

Von t-online, hof

Aktualisiert am 17.06.2024Lesedauer: 2 Min.
imago 72059396Vergrößern des BildesVillen in Bergedorf (Symbolbild): Eine Familie wurde aus ihrem Stadthaus in Hamburg geworfen und musste nach Niedersachsen ziehen. (Quelle: imago stock&people)

Wegen Eigenbedarfs warf eine Betrügerin eine Großfamilie aus ihrem Haus in Bergedorf. Der Verkauf brachte ihr ein Vermögen ein.

Jahrelang kämpfte eine Familie darum, mit ihren sieben Kindern in dem Mietshaus in Hamburg-Bergedorf bleiben zu können – vergeblich. Nach einer Zwangsversteigerung hatte die Käuferin Eigenbedarf angekündigt und setzte die Familie 2020 auf die Straße.

Das Amtsgericht Bergedorf urteilte nun Jahre später: Der Eigenbedarf war nur vorgetäuscht. Die Angeklagte hatte schon lange die Idee verfolgt, das Grundstück möglichst gewinnbringend abzustoßen und dort nicht mit ihren Eltern und ihrem neuen Lebenspartner einzuziehen. Das Haus hatte sie 2016 für 459.375,05 Euro erworben. Vier Jahre später verkaufte sie das Grundstück für etwa 900.000 Euro an einen Bauinvestor, der dort ein Luxus-Mehrfamilienhaus errichtete. Zuerst hatte das "Hamburger Abendblatt" berichtet.

Eigentümerin muss über 385.000 Euro zahlen

Wie aus dem Urteil hervorgeht, das t-online vorliegt, wurde die Angeklagte wegen Betrugs zur Zahlung von 90 Tagessätzen à 600 Euro verurteilt. Die insgesamt 54.000 Euro können in monatlichen Raten von 2.000 Euro abbezahlt werden. Außerdem muss sie den Gewinn aus dem Haus- und Grundstücksverkauf nach Abzug von Steuern in Höhe von 331.842,89 Euro ebenfalls abgeben. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben Berufung gegen das Urteil eingelegt.

"Die Pläne der Angeklagten, gemeinsam mit ihren Eltern in die neu erworbene Immobilie einzuziehen, hat diese spätestens im Oktober 2019 aufgegeben", erklärte Richter Sebastian Gößling laut "Abendblatt" in seiner Urteilsbegründung. Nach Ansicht des Gerichts hätte die Angeklagte die Familie spätestens im Herbst 2019 über ihre Pläne informieren und ihnen das Recht einräumen müssen, in ihrer Wohnung zu bleiben.

Vorgetäuschter Eigenbedarf ist ein Problem in Hamburg

Das ist jetzt aber zu spät. Die Familie wohnt mittlerweile in einem alten Haus im niedersächsischen Sittensen. Die neuen Luxuswohnungen auf dem Grundstück werden auf der Webseite des Maklerunternehmens Engel & Völkers noch immer beworben. Eine 142 Quadratmeter große Maisonette-Wohnung mit Garten kostet 895.000 Euro, eine weitere knapp 160 Quadratmeter große Wohnung wird für 1,25 Millionen Euro angeboten.

Vorgetäuschte Eigenbedarfskündigungen sind in Hamburg längst kein Einzelfall mehr, sagt Rolf Bosse, Geschäftsführer des Mietervereins zu Hamburg. Gut ein Drittel der geltend gemachten Eigenbedarfsfälle würden sich in der Mieterberatung als vorgetäuscht erweisen. Bosse kennt den Fall aus Bergedorf. Dass die Sache nun juristisch aufgearbeitet wurde, freue ihn. "Das Urteil ist ein klares Signal an alle, die meinen, mit einer vermieteten Immobilie machen zu können, was sie wollen."

Verwendete Quellen
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