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Hamburg: Sieben Klagen gegen geplante U-Bahn-Strecke U5


Zu hoher CO2-Ausstoß
Sieben Klagen gegen geplante U-Bahn-Strecke

Von dpa
30.11.2021Lesedauer: 1 Min.
Eine U-Bahn fährt durch einen Bahnhof (Symbolbild): Die Bauarbeiten für die neue Strecke haben bereits begonnen.Vergrößern des BildesEine U-Bahn fährt durch einen Bahnhof (Symbolbild): Die Bauarbeiten für die neue Strecke haben bereits begonnen. (Quelle: Jürgen Ritter/imago-images-bilder)
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270.000 Bürger sollen die neue Linie U5 in Hamburg künftig täglich nutzen. So plant es zumindest die Hamburger Hochbahn. Gegen das "Jahrhundertprojekt" häufen sich nun allerdings die Klagen.

Gegen die geplante neue Hamburger U-Bahnlinie U5 sind beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht sieben Klagen anhängig. Sie richten sich gegen den Ende September ergangenen Planfeststellungsbeschluss für den U5-Bauabschnitt von der City Nord bis Bramfeld, wie Gericht und Wirtschaftsbehörde am Dienstag bestätigten. Zuvor hatte das "Hamburger Abendblatt" darüber berichtet.

Für den rot-grünen Senat ist die neue Linie ein zentrales Projekt, um Mobilität und Klimaschutz in der Hansestadt zu verbessern. Sie soll von Bramfeld über die City Nord zum Hauptbahnhof führen und von dort durch die Innenstadt über Universität und Uniklinik bis zu den Arenen und zum Volkspark in Stellingen.

Hamburger Bauprojekt nicht klimafreundlich

Die Hamburger Hochbahn spricht von einem "Jahrhundertprojekt" und rechnet für die Linie mit täglich 270.000 Passagieren. Erste Bauvorbereitungen haben in dem fraglichen Abschnitt bereits begonnen. Wann die Linie fertig sein soll, ist noch offen.

Dem Bericht zufolge wehren sich die Kläger vor allem gegen die Projekt-Berechnungen zum Klimaschutz. Sie argumentieren, dass beim Bau der U-Bahn so viel CO2 freigesetzt werde, dass Schaden und Nutzen aus Sicht des Klimaschutzes nicht verhältnismäßig seien. Dazu äußerte sich eine Sprecherin der federführenden Wirtschaftsbehörde nicht. "Die Klagen sind bisher überwiegend fristwahrend erhoben worden und dementsprechend noch nicht begründet.

Eine Klagebegründung unter dezidiert klimaschutzrechtlichen Aspekten liegt bislang nicht vor." Nach Angaben des Gerichtssprechers muss die Stadt Hamburg als Klagegegnerin nun im nächsten Schritt eine Stellungnahme einreichen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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