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Rot-Grün in Niedersachsen | Koalitionsvertrag: Abschuss von Hunden und Katzen soll enden


Rot-grüner Koalitionsvertrag
Abschuss von Hunden und Katzen in Niedersachsen soll enden

Von t-online, pas

Aktualisiert am 02.11.2022Lesedauer: 2 Min.
Ein Hund rennt durch den Wald (Archivbild): Zukünftig sollen in Niedersachsen keine wildernden Hunde und Katzen mehr geschossen werden.Vergrößern des BildesEin Hund rennt durch den Wald (Archivbild): Zukünftig sollen in Niedersachsen keine wildernden Hunde und Katzen mehr geschossen werden. (Quelle: xAReimannx Panthermedia02169247/imago/imago images)
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Niedersachsens neue Regierung plant Änderungen in der Jagd: Hunde und Katzen sollen nicht mehr geschossen werden. Doch dafür braucht es weitere Maßnahmen.

Die zukünftige rot-grüne Regierungskoalition Niedersachsens will der Jagd auf wildernde Hunde und Katzen ein Ende setzen. Darauf einigten sich beide Parteien im am Dienstag vorgelegten Koalitionsvertrag. "Den Abschuss von Katzen und Hunden wollen wir in Niedersachsen beenden", heißt es darin. Damit dies zukünftig nicht mehr nötig ist, sollen schon bald eine Kastrationspflicht und eine Registrierungspflicht für alle Katzen greifen. Doch auch die Anforderungen an Jäger wollen beide Parteien deutlich verschärfen.

Sobald Hauskatzen sich 300 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt befinden, dürfen sie gemäß dem Niedersächsischen Jagdgesetz vom Jagdschutzberechtigten geschossen werden. In Schleswig-Holstein bedeutet dies jährlich den Tod von 2.500 Katzen, in Niedersachsen gäbe es keine Zahlen, sagt ein Sprecher der Grünen Landtagsfraktion in Niedersachsen t-online. Mit dem neuen Vorstoß solle der unkontrollierten Vermehrung und Wilderei der Tiere weiter vorgebeugt werden.

Kastrations- und Registrierungspflicht soll kommen

Damit Katzen in einigen Jahren nicht mehr abgeschossen werden müssen, plant die Landesregierung "eine landesweite Pflicht zur Kastration und Registrierung", wie es im Koalitionsvertrag heißt. "Wenn das umgesetzt ist, brauchen wir die Jagd auf Katzen nicht mehr", sagt der Grünen-Sprecher.

Auch Hunde können, wenn sie vom Jäger ohne ihren Halter beim Wildern gesehen werden, geschossen werden. "Wiederholt wildernde Hunde, die sich nicht innerhalb der Einwirkung einer für sie verantwortlichen Person befinden", können laut Jagdgesetz ebenfalls nach Anzeige bei der Jägerschaft getötet werden. Zumindest, sofern sie nicht als Jagd-, Rettungs-, Hirten-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthunde deutlich erkennbar sind. Auch das will die Landesregierung zukünftig verhindern.

Einheitliche Regelung zum Schießausweis gefordert

Doch auch in die Jagd selbst greift die Landesregierung ein: Die Koalition will sie "im Bereich Tierschutz in einem gemeinsamen Dialog mit allen Beteiligten weiterentwickeln", wodurch eine Akzeptanz der Jagd gelingen soll. Es gelte der Grundsatz "Wild und Wald“. Dazu strebt die Koalition "eine Bundesrats-Initiative für eine bundeseinheitliche Regelung zum Schießnachweis" an, womit sichergestellt werden solle, dass Jagdgäste über eine ausreichende Treffsicherheit verfügen. Dies solle laut Koalitionsvertrag im Austausch mit der Landesjägerschaft geschehen.

SPD und Grüne hatten am Dienstag rund drei Wochen nach der Landtagswahl in Niedersachsen ihre Pläne für eine Koalition vorgestellt. Der knapp 140 Seiten umfassende rot-grüne Vertrag, über den am Wochenende noch zwei außerordentliche Parteitage abstimmen, trägt den Titel "Sicher in Zeiten des Wandels".

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit der Landtagsfraktion der Grünen
  • Koalitionsvertrag der Rot-Grünen Regierungskoalition
  • voris.niedersachsen.de: Niedersächsisches Jagdgesetz (NJagdG) in der Fassung vom 15. Juli 2022
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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