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Zweites Schulhalbjahr startet mit verschärfter Testpflicht


Hannover
Zweites Schulhalbjahr startet mit verschärfter Testpflicht

Von dpa
02.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Schulbeginn in NiedersachsenVergrößern des Bildes
Zwei Schüler gehen am frühen Morgen auf dem Schulweg zu ihrer Grundschule. (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa/Archivbild/dpa)
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Mit einer verschärften Testpflicht beginnt am heutigen Mittwoch das zweite Schuljahr in Niedersachsen. Nun sind laut Kultusministerium nur noch Kinder und Jugendliche ausgenommen, die auch eine Auffrischungsimpfung erhalten haben oder doppelt geimpft und von einer Covid-Infektion genesen sind. Bislang reichten zwei Impfungen aus, um von der Testpflicht befreit zu sein. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) haben etwa 27 Prozent der 12- bis 17-Jährigen im Bundesland eine Auffrischungsimpfung erhalten.

Die Betroffenen sollen sich laut Ministerium zu Hause vor Beginn des Unterrichts testen - damit soll verhindert werden, dass bei einem positiven Test eine mögliche Corona-Infektion in die Schule getragen wird. Die Tests werden von den Schulen gestellt. Niedersachsen hat etwa 1,1 Millionen Schüler.

Auch weiterhin muss im Unterricht eine Maske getragen werden. Dies muss mindestens eine OP-Maske sein. Für ältere Schülerinnen und Schüler sowie das Personal empfiehlt das Kultusministerium eine FFP2-Maske.

Sollte es einen Corona-Fall in einer Lerngruppe geben, wird die Testpflicht nicht verändert. Wer also negativ ist, kommt in die Schule, wer positiv ist, bleibt zu Hause.

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) hatte zuletzt kritisiert, dass die bisherigen Schutzmaßnahmen an den Schulen nicht ausreichend seien und es etwa mehr Luftfilteranlagen brauche. Ähnlich äußerte sich auch die Grünen-Fraktionsvorsitzende Julia Willie Hamburg.

Anders als im Schulbereich gibt es bei den Kitas unterdessen noch keine Testpflicht. Das Land stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten pro Woche und Kind im Kindergartenalter drei Antigen-Schnelltests zur Verfügung. Die Anwendung dieser Tests soll zu Hause durch die Eltern erfolgen. Vom 15. Februar an greift dann auch in diesem Bereich eine Testpflicht. Diese gilt für Kinder ab drei Jahren und ist dreimal wöchentlich verpflichtend.

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