Kein Tanzvergnügen für Osterhasen Bis Karsamstag herrscht Tanzverbot in Niedersachsen

Hoppeln erlaubt, Tanzen verboten: Drei Tage herrscht an Ostern in Niedersachsens öffentlichen Gebäuden strenges Tanzverbot. Was hat es damit auf sich?
In Niedersachsen ist an Ostern drei Tage lang das Tanzen in öffentlichen Gebäuden untersagt. Die Landeshauptstadt Hannover wies kurz vor den Feiertagen auf das Niedersächsische Feiertagsgesetz hin. Demnach seien öffentliche Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag ab 5.00 Uhr bis zum Ablauf des Samstags, 24.00 Uhr unzulässig.
Als öffentlich gilt eine Veranstaltung, zu der grundsätzlich jede Person Zugang hat, ob gegen Entgelt oder auch ohne. Gegen die übliche Hintergrundmusik ist am Gründonnerstag und Karsamstag aber nichts einzuwenden. Am Karfreitag – dem stillen Feiertag von Jesu Sterben – sind darüber hinaus Veranstaltungen mit Konzerten und Bühnendarbietungen lediglich dann erlaubt, sofern sie auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen und auch nur dann, wenn sie ausschließlich in Räumen ohne Schankbetrieb stattfinden.
Die Bundesländer regeln, wann an Ostern getanzt werden darf. Fast überall im Land sind an Karfreitag Tanz- oder andere öffentliche Veranstaltungen häufig ganztätig verboten. Das strenge Tanzverbot wurde in wenigen Ländern ab Karfreitag abends gelockert.
- Nachrichtenagentur dpa