"Wir haben uns schwergetan" Gericht spricht 47-Jährige nach Tötung des Ehemannes frei
Nach dem Tod ihres Ehemannes musste sich eine 47-Jährige vor dem Landgericht Hannover behaupten. Ihr wurde vorgeworfen, den Mann erstochen zu haben – trotzdem erhielt sie keine Strafe.
Das Landgericht Hannover hat eine 47 Jahre alte Frau freigesprochen, die ihren Ehemann aus Angst um ihr Leben erstochen hat. "Wir können nicht widerlegen, dass Sie ihn aus Notwehr getötet haben", sagte der Vorsitzende Richter Stefan Joseph am Donnerstag zur Urteilsbegründung.
"Wir haben uns schwergetan" – freigesprochen sei sie aus Mangel an Beweisen. Zuvor hatten sowohl Anklagebehörde als auch Verteidigung in ihren Plädoyers einen Freispruch verlangt (Az.: 39 Ks 1/21).
"Ich wollte meinen Ehemann nicht töten"
Zum Prozessauftakt hatte der Verteidiger erklärt, die Frau habe sich gegen ihren betrunkenen Mann gewehrt, der ihren Kopf gegen die Wand gedrückt und seinen Unterarm gegen ihren Hals gepresst habe. Sie habe ein Messer aufgehoben, den Mann bedroht und ihn dabei unabsichtlich verletzt.
"Ich wollte meinen Ehemann nicht töten", betonte die Frau der Erklärung zufolge. Die Anklage warf der Frau vor, ihren Mann im vergangenen Oktober im gemeinsamen Haus nach einem Streit mit einem 15 Zentimeter langen Messer erstochen haben, als er schlief.
- Nachrichtenagentur dpa