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Anklage gegen syrischen mutmaßlichen Folter-Arzt aus Hessen


Karlsruhe
Anklage gegen syrischen mutmaßlichen Folter-Arzt aus Hessen

Von dpa
28.07.2021Lesedauer: 1 Min.
Eine Statue der Justitia hält eine WaagschaleVergrößern des BildesEine Statue der Justitia hält eine Waagschale. (Quelle: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Gegen einen syrischen mutmaßlichen Folter-Arzt hat die Bundesanwaltschaft Anklage wegen Mordes und Verbrechens gegen die Menschlichkeit erhoben. Der zuletzt in Hessen lebende Mann soll in zwei syrischen Militärkrankenhäusern und einem Gefängnis des Militärischen Geheimdienstes in 18 Fällen Menschen gefoltert und schwerst misshandelt haben, wie die oberste Anklagebehörde am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Zwei Opfer starben. Vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt ist der Arzt auch wegen schwerer Körperverletzung, versuchter schwerer Körperverletzung sowie gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

Der Mann hatte Syrien 2015 verlassen. Seither hatte er in Deutschland gelebt und als Arzt gearbeitet. Er wurde im Juni vergangenen Jahres festgenommen und ist seitdem in Untersuchungshaft.

Alle Taten sollen sich zwischen 2011 und 2012 im Gefängnis in der westsyrischen Stadt Homs und in zwei Militärkrankenhäusern in Homs und Damaskus zugetragen haben, wo der Geheimdienst mutmaßliche Oppositionelle festhielt. Der Arzt soll unter anderem einem Gefangenen, der sich gegen Schläge und Tritte wehrte, eine tödliche Substanz gespritzt haben, an der er binnen Minuten starb. Ein anderer Gefangener, der einen epileptischen Anfall hatte, starb, ohne dass die Todesursache eindeutig geklärt werden konnte. Zuvor hatte der Arzt der Bundesanwaltschaft zufolge den Kranken ins Gesicht geschlagen. In anderen Fällen soll der Angeklagte Genitalien und andere Körperteile seiner Opfer mit brennbaren Flüssigkeiten übergossen und angezündet haben.

Neben schwersten körperlichen und seelischen Misshandlungen wirft ihm die Bundesanwaltschaft vor, dass er zweimal versucht habe, Männer ihrer Fortpflanzungsfähigkeit zu berauben.

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