Prozess um Tod von GeschÀftsmann vor drei Jahren begonnen
Im Fall des gewaltsamen Todes eines Immobilienunternehmers aus Horb am Neckar (Kreis Freudenstadt) hat die Neuauflage des Prozesses gegen zwei Angeklagte begonnen. Nach Auskunft einer Gerichtssprecherin verlas das Rottweiler Landgericht am Dienstag zunÀchst die Anklage und das Urteil zu dem Fall durch den Bundesgerichtshof (BGH).
Der BGH in Karlsruhe hatte nĂ€mlich ein Urteil des Landgerichts in allen Punkten aufgehoben und der Revision mehrerer Beteiligter stattgegeben. Die zweite Schwurgerichtskammer des Rottweiler Gerichts muss nun den ganzen Komplex mitsamt Beweiserhebung neu fĂŒhren. Angesetzt sind 19 Verhandlungstage bis Ende MĂ€rz 2022. Die Staatsanwaltschaft wirft den zwei zur Tatzeit 27 Jahre und 32 Jahre alten Angeklagten gemeinschaftlich begangene rĂ€uberische Erpressung mit Todesfolge in Tateinheit mit Mord vor.
In dem Fall geht es um den Tod eines wohlhabenden GeschĂ€ftsmannes. Der alleinstehende 57-JĂ€hrige war im November 2018 in seinem Haus ĂŒberwĂ€ltigt, bedroht und um 3000 Euro erpresst worden. ZunĂ€chst war nur einer der beiden MĂ€nner in dem Haus gewesen, danach kam der spĂ€tere Hauptangeklagte, ein Bekannter des Opfers, dazu. Danach wurde der lungenkranke 57-JĂ€hrige erwĂŒrgt. Von wem der beiden mutmaĂlichen TĂ€ter, konnte das Gericht seinerzeit nicht zweifelsfrei feststellen. Die beiden wurden Anfang 2020 wegen Raubes und Erpressung zu sechs beziehungsweise viereinhalb Jahren Haft verurteilt.