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Nachbar wegen Lärmbeschwerde getötet: Revisionsprozess nötig


Neubrandenburg
Nachbar wegen Lärmbeschwerde getötet: Revisionsprozess nötig

Von dpa
03.01.2022Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesDie Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Neubrandenburg/Karlsruhe (dpa/mv) – Der gewaltsame Tod eines Mannes aus Malchin (Mecklenburgische Seeplatte), der sich nur über Lärm beschwert hatte, beschäftigt das Neubrandenburger Landgericht noch einmal. Wie ein Sprecher des Landgerichtes am Montag sagte, hat der Bundesgerichtshof der Revision der Staatsanwaltschaft in dem Fall stattgegeben, die Revisionen der beiden Verurteilten aber als "unbegründet" verworfen. Der Fall hatte sich im Juni 2019 im Hinterhof eines Hauses zugetragen und auch wegen der Brutalität für viel Aufsehen gesorgt.

Bei den im Oktober 2020 verurteilten Männern handelte es sich um einen damals 40-jährigen Malchiner und dessen 18-jährigen Sohn. Die Strafe für den Sohn sei nun rechtskräftig. (Az. 23 KLs 32/19 jug)

Eine andere Schwurgerichtskammer werde das Urteil gegen den Vater im Revisionsverfahren unter die Lupe nehmen, sagte der Sprecher. Zu prüfen sei, ob der Mann doch noch wegen Mordes verurteilt werden muss. Er war 2020 wegen Totschlags im minderschweren Fall schuldig gesprochen worden. Die Strafe: fünf Jahre und neun Monate Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte neuneinhalb Jahre Haft für ihn gefordert.

Der Vorfall hatte sich beim Grillen mit viel Alkohol ereignet. Das Opfer hatte sich über Kinderlärm beschwert. Der Vater lud den 61-Jährigen dann zum Grillen ein. Als dieser sich immer weiter beschwerte, wurde er brutal geschlagen, erlitt einen Kehlkopfbruch und lag bewusstlos im Hof. Der Sohn steckte dem Bewusstlosen dann eine Flasche mit Wasser in den Mund und hielt ihm die Nase zu. Das Opfer starb an stumpfer Gewalt mit Merkmalen des Ertrinkens. Beide Männer konnten nach weiterer Randale durch Warnschüsse festgesetzt werden.

Der Sohn hatte vor Gericht ein Geständnis abgelegt und eine Jugendstrafe von vier Jahren und neun Monaten erhalten.

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