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Piraten klagen erfolglos gegen den "Hessentrojaner"


Karlsruhe
Piraten klagen erfolglos gegen den "Hessentrojaner"

Von dpa
09.03.2022Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Die hessische Piratenpartei ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen den sogenannten Hessentrojaner gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Klage des Landesverbands und zweier Piraten-Politiker wegen inhaltlicher Mängel nicht zur Entscheidung an, wie das Gericht in Karlsruhe am Mittwoch mitteilte (Az. 1 BvR 1552/19). Eine zweite Verfassungsbeschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ist noch anhängig.

Hessens Polizei hat seit Sommer 2018 neue Überwachungsinstrumente. Dazu gehört unter anderem der Einsatz von staatlicher Spionage-Software auf Computern. Die Kläger sehen dadurch die IT-Sicherheit gefährdet: Die Behörden könnten versucht sein, die Entwickler der Programme über entdeckte Sicherheitslücken nicht zu informieren. Das berge die Gefahr von Datenklau und Cyberangriffen.

Die Verfassungsrichterinnen und -richter vermissen allerdings die nötige Auseinandersetzung mit den Regelungen. Die Kläger hätten darlegen müssen, warum sie die Vorgaben für unzureichend halten.

Ganz ähnlich hatte der Erste Senat schon einmal im Juni 2021 entschieden, als es um das Polizeigesetz Baden-Württemberg ging. Damals hatten die Richter grundsätzlich festgestellt, dass der Staat "zum Schutz der Grundrechte eine Verantwortung für die Sicherheit informationstechnischer Systeme" trägt. Aber auch in diesem Fall hatten die Kläger nicht gut genug begründet, inwiefern diese Schutzpflicht verletzt sein könnte. Verfassungsbeschwerden zu Gesetzesverschärfungen in anderen Ländern sind noch anhängig.

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