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Schlägerei nach Erbschaftsstreit | "Mit Baseballschlägern und Totschläger aufgelauert"


Schlägerei nach Erbschaftsstreit
"Mit Baseballschlägern und Totschläger aufgelauert"


15.03.2022Lesedauer: 2 Min.
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Die Angeklagten vor Prozessbeginn mit einer Verteidigerin: Die Männer aus Bickendorf waren wegen Freiheitsberaubung angeklagt.Vergrößern des Bildes
Die Männer waren angeklagt, einen anderen entführt und verprügelt zu haben. (Quelle: Johanna Tüntsch)

Ins Auto gezerrt, entführt, mit Totschläger und Baseballschlägern verprügelt: Ein 39-Jähriger gab an, das durch Bekannte erlitten zu haben. Die Männer standen nun vor Gericht.

Die abenteuerlichen Folgen eines Familienstreites beschäftigten am Dienstag das Kölner Amtsgericht. Angeklagt waren zwei Männer aus Bickendorf, denen die Staatsanwaltschaft Freiheitsberaubung und gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung vorwarf. Sie sollten am 28. Februar 2019 einen Mann in ein Auto gezerrt, zu einem Sportplatz am Stadtrand gefahren und dort mit Baseballschlägern und einem Totschläger traktiert haben. Ein unbekannter Dritter soll ebenfalls an der Tat beteiligt gewesen sein.

"Meine Frau war schwanger, deswegen habe ich an dem Tag unseren Sohn zum Kindergarten gebracht", berichtete das mutmaßliche Opfer, ein Maler und Lackierer von 39 Jahren. Auf Pantoffeln sei er unterwegs gewesen, weil die Kita nur ein kleines Stück vom Wohnhaus entfernt liege und er ja gleich wieder nach Hause gewollt habe. Doch es sei anders gekommen: "Auf einmal stand vor mir ein roter Wagen. Einer bedroht mich mit einem Messer, ein anderer hat mich ins Auto gezerrt."

In überhöhter Geschwindigkeit sei es dann von der Bickendorfer Wohngegend zur Bezirkssportanlage Bocklemünd gegangen. Während der Fahrt habe sich schon abgezeichnet, woher der Wind wehe: "Ich wusste, dass es um Erbe und Geld ging. Meine liebe Schwester hat ja das ganze Gold meiner Eltern geklaut", so der 39-Jährige. Die Männer, die er seit seiner Kindheit kenne, hätten ihn auf Geld angesprochen und gesagt, sie würden jetzt zur Familie seines Schwagers gehören.

Dem Opfer vor der Kita aufgelauert?

Mit seinem Schwager und der eigenen Schwester soll der 39-Jährige so uneinig über die Betreuung des pflegebedürftigen Vaters gewesen sein, dass er in die Wohnung der Schwester eingedrungen sei, um den Vater herauszuholen, schilderten der Richter und die Verteidiger der beiden Angeklagten auf Nachfrage der Staatsanwältin. Der 39-Jährige sei deswegen in einem anderen Verfahren zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Der Opferzeuge deutete an, nun Opfer einer Retourkutsche geworden zu sein: "Die wussten, wann ich meinen Sohn zum Kindergarten bringe und haben da gelauert." Im Auto habe ihn bereits der erste Faustschlag getroffen. Auf dem Sportplatz wären dann alle drei Männer mit zwei Baseballschlägern und einem Totschläger auf ihn losgegangen, hätten ihn zu Fall gebracht und getreten.

900 Euro Schmerzensgeld

Stutzig machte es allerdings sowohl die Staatsanwältin als auch den Gerichtsmediziner, dass der 39-Jährige berichtete, der Totschläger sei "schon nach dem ersten Schlag verbogen" gewesen. "Das ist sehr unwahrscheinlich. Viel eher nimmt der menschliche Körper Schaden. Dafür sind Totschläger ja gemacht", erklärte ein Gerichtsmediziner, der als Sachverständiger geladen war. Die Verletzungen des Angeklagten, die am fraglichen Tag dokumentiert worden waren, würden dafür sprechen, dass nicht mit voller Kraft zugeschlagen worden sei, und es könne auch ein einfacher Stock gewesen sein, sagte der Gutachter.

So hatte es einer der Angeklagten dargestellt und gesagt, seine Tat sei eine Reaktion auf Beleidigungen des Angeklagten gewesen. Den Vorwurf der Freiheitsberaubung bestritten beide. Der mutmaßliche Opferzeuge hatte sich während seiner Aussage in einige Widersprüche verwickelt. So wurde das Verfahren gegen die beiden Männer eingestellt. Derjenige, der Schläge mit einem Stock eingeräumt hatte, muss an den Geschädigten 900 Euro zahlen.

Verwendete Quellen
  • Besuch der Gerichtsverhandlung
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