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49-Euro-Ticket in NRW: Fragen und Antworten zum Deutschlandticket


Kauf, Abo, Gültigkeit und Co.
Darf ich ein Fahrrad mitnehmen? Antworten zum 49-Euro-Ticket in NRW

Von t-online, lis

Aktualisiert am 28.04.2023Lesedauer: 2 Min.
imago 86047883Vergrößern des BildesZüge am Kölner Hauptbahnhof (Symbolbild): Ab dem 3. April gibt es in NRW das 49-Euro-Ticket zu kaufen. (Quelle: www.viennaslide.com)
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Ab dem 1. Mai gilt das 49-Euro-Ticket in NRW und ganz Deutschland. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Auch in NRW gilt das 49-Euro-Ticket, auch "Deutschlandticket" genannt, ab dem 1. Mai. Die Grundkonditionen sind zwar überall in NRW gleich, zum Teil bieten einzelne städtische Verkehrsbetriebe aber zusätzliche Sonderangebote wie beispielsweise die Nutzung von Leihfahrrädern zu besonders günstigen Preisen. Es lohnt sich also für alle Interessierten, die Websites der jeweiligen lokalen Verkehrsbetriebe zu besuchen und sich zu informieren.

Gibt es das Ticket nur digital?

Nein. Die Käufer haben die Wahl zwischen einem Handyticket – also einem digitalen Ticket – und einer Chipkarte fürs Portemonnaie, ähnlich wie eine Kreditkarte. Die soll dann auch per Bestellschein in Kundencentern der Verkehrsbetriebe bestellt werden können.

Wie lange gilt das 49-Euro-Ticket?

Das 49-Euro-Ticket ist ausschließlich im Abo erhältlich. Nutzer können es aber jederzeit zum Monatsende kündigen. Das Ticket soll erst einmal für zwei Jahre bestehen bleiben, danach soll über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Wer kann das Ticket kaufen?

Alle Bürger können das Ticket kaufen, es gibt keine Beschränkungen.

Welche Züge darf ich mit dem Ticket benutzen?

Ticketinhaber können rund um die Uhr deutschlandweit in der 2. Klasse alle Nahverkehrszüge (unter anderem RE, RB und S-Bahn), Straßen-/Stadtbahnen, U-Bahnen und Busse sowie in einigen Städten auch bestimmte Fähren nutzen. Fernzüge wie ICE, IC und EC können mit dem Deutschlandticket nicht genutzt werden.

Ist das 49-Euro-Ticket übertragbar?

Nein. Das Ticket ist an den Käufer gebunden, kann also nicht weitergegeben werden.

Kann ich Freunde, Familie oder ein Fahrrad mitnehmen?

Nein, eine Mitnahme ist nicht möglich. Es sei denn, der regionale Verkehrsverbund erlaubt es. So können beispielsweise im Verkehrsverbund Rhein-Sieg und im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr beliebig viele Kinder unter sechs Jahren mitgenommen werden.

Auch Fahrräder können ohne weiteres nicht mitgenommen werden. Jedoch plant das Land NRW als Ergänzung zum Deutschlandticket ein Fahrrad-Monatsabo zum Preis von 39 Euro. Dieses soll ab dem 1. Juli erhältlich sein. Auch ist ein Zusatzticket für die 1. Klasse im Gespräch, das 69 Euro im Monat kosten und – ebenso wie das Fahrrad-Ticket – nur in NRW gelten soll. Die Abos für die Zusatztickets sollen monatlich gekündigt werden können.

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Gibt es das 49-Euro-Ticket auch als Jobticket?

Grundsätzlich haben Firmen die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern das 49-Euro-Ticket als Jobticket anzubieten. Wenn der Arbeitgeber dabei einen Zuschuss von 25 Prozent gewährt, werden nochmals fünf Prozent vom Bund und dem Land NRW übernommen. Arbeitnehmer könnten das Ticket so also für 34,30 Euro bekommen.

Lohnt sich das Ticket auch für Schüler und Studenten? Oder sind andere Tarife günstiger?

In diesem Punkt lohnt sich ein genauer Vergleich und ein Blick auf den bereits genutzten Tarif. Unter Umständen ist dieser günstiger als das 49-Euro-Ticket oder er bietet weitere Vorteile wie die Mitnahme von Freunden. In NRW wird derzeit noch über die Einführung eines vergünstigten Deutschlandtickets für Schüler und Studenten diskutiert.

Was passiert mit meinem bestehenden Abo?

Das kommt auf Ihren lokalen Verkehrsbetrieb an. Bei der Rheinbahn in Düsseldorf werden die Abos alle automatisch auf das 49-Euro-Ticket umgestellt, sofern sie teurer waren als 49 Euro. In Köln erhalten Bestandskunden einen Brief mit einem Wechselangebot.

Verwendete Quellen
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