Schuldunfähig Getöteter Obdachloser: Täter muss in die Psychiatrie

Nach der Tötung eines Obdachlosen hat das Landgericht Köln die dauerhafte Unterbringung eines 43-Jährigen in einer Psychiatrie angeordnet
Das Landgericht Köln hat die dauerhafte Unterbringung eines 43-jährigen Mannes in einer psychiatrischen Einrichtung angeordnet. Der Mann hatte im Dezember einen Obdachlosen so schwer verletzt, dass dieser zwei Monate später starb. Wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte, galt der Täter aufgrund einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig.
Das Sicherungsverfahren gegen den 43-Jährigen lief wegen heimtückischen Mordes. Das Urteil fiel bereits Ende Juni. Der Mann hatte den schlafenden Obdachlosen zunächst durch Rütteln und einen Tritt ins Gesicht geweckt. Anschließend trat er mehrmals mit Wucht gegen den Kopf des Opfers und rammte ihm sein Knie ins Gesicht.
Nach der brutalen Attacke zog der Täter den bewusstlosen Mann über den Boden und legte ihn auf einem Gehweg vor einem Geschäft ab. Danach legte er sich selbst an die Schlafstätte des Obdachlosen. Das Opfer erlitt schwere Kopfverletzungen und starb im Februar an den Folgen der Gewalttat und einer Lungenentzündung.
- Nachrichtenagentur dpa
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