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Corona in Köln: Neue Einschränkungen für Feiern


Stadt ist Risikogebiet
Einschränkungen für Feiern in Köln in Kraft getreten

Von dpa
Aktualisiert am 19.10.2020Lesedauer: 2 Min.
Eine Werbetafel erinnert Kölner an die zulässige Gruppengröße im öffentlichen Raum: Nun sind neue Beschränkungen für Feiern in Kraft getreten.Vergrößern des BildesEine Werbetafel erinnert Kölner an die zulässige Gruppengröße im öffentlichen Raum: Nun sind neue Beschränkungen für Feiern in Kraft getreten. (Quelle: Ralph Peters/imago-images-bilder)
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Party im Corona-Hotspot: Für Feiern in Köln und anderen NRW-Kommunen mit hohen Infektionszahlen sind neue Beschränkungen in Kraft getreten. Ausnahmen gibt es etwa für Hochzeiten oder Geburtstage.

Die Bürger in Köln und anderen NRW-Kommunen mit hohen Corona-Infektionszahlen müssen sich jetzt auch beim Feiern stärker einschränken. Am Montag trat ein weiterer Baustein der aktualisierten Coronaschutzverordnung des Landes in Kraft: Bei 35 oder mehr Infektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen dürfen an Festen aus herausragendem Anlass außerhalb der eigenen vier Wände höchstens 25 Personen teilnehmen. In 50er-Regionen – zu denen auch Köln gehört – sind nur noch höchstens zehn Teilnehmer erlaubt. Zu herausragenden Anlässen zählen etwa Hochzeit, Taufe, Geburtstage, Jubiläum oder eine Abschlussfeier.

Sperrstunde und Maskenpflicht im öffentlich Raum gelten bereits vielerorts

Angesichts steigender Infektionszahlen hatte das Landeskabinett am vergangenen Freitag schärfere Regeln beschlossen. Seit dem Wochenende greift in den 50er-Regionen bereits landesweit eine Sperrstunde in der Gastronomie mit einem Alkoholverkaufsverbot bis 6 Uhr morgens. Millionen Menschen sind davon schon in zahlreichen Städten und Regionen des Landes betroffen.

Ab einem Wert von 35 gilt eine erweiterte Maskenpflicht auf allen Plätzen und Straßen, wo eine regelmäßige Unterschreitung des Mindestabstands zu erwarten ist – etwa in Fußgängerzonen und auf Märkten. Wo in Köln überall Maske getragen werden muss, lesen Sie hier.

In NRW dürfen sich maximal zehn Personen unterschiedlicher Haushalte im öffentlichen Raum treffen – unabhängig von der Infektionslage. In den 50er-Regionen dürfen sich maximal noch fünf treffen. Die Grenzwerte gelten nicht für Gruppen, die innerhalb desselben Haushalts leben – Familien oder Wohngemeinschaften etwa. Außerdem dürfen sich grundsätzlich Personen aus zwei häuslichen Gemeinschaften treffen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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