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Köln: Chef attackiert Angestellten mit Messer – Prozess wegen versuchtem Totschlags


Verhandlung in Köln
Ex-Chef sticht mit Küchenmesser auf Angestellten ein – Prozessbeginn

Johanna Tüntsch

Aktualisiert am 08.12.2020Lesedauer: 3 Min.
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Der Kölner Strafverteidiger Ingmar Rosentreter (r.) und sein Mandant. Nach Angaben des Verteidigers hatte der Angeklagte das Messer zur Verteidigung dabei.Vergrößern des Bildes
Der Kölner Strafverteidiger Ingmar Rosentreter (r.) und sein Mandant. Nach Angaben des Verteidigers hatte der Angeklagte das Messer zur Verteidigung dabei. (Quelle: Johanna Tüntsch/leer)

Das Kölner Landgericht befasst sich derzeit mit einem versuchten Totschlag. Ein Ex-Chef hat seinen Angestellten mit einem Messer attackiert.

Statt Geld für geleistete Arbeit eine Messerattacke vom Ex-Chef: Das soll ein 20-Jähriger aus Köln erlitten haben, der jetzt vor dem Kölner Landgericht als Zeuge aussagte. In dem Verfahren geht es um versuchten Totschlag und andere Delikte. Angeklagt ist ein 23-Jähriger, der gegenwärtig in Untersuchungshaft sitzt. "Er hatte eine Firma. Irgendwas mit Sicherheitsdienst", schilderte der Zeuge: "Wir mussten durch die Bahn gehen und aufpassen, dass keiner die Füße auf die Stühle legt." Dafür habe man einen Stundensatz von etwa acht Euro vereinbart. Im Oktober 2019 sei er für einen Zeitraum von zwei oder drei Wochen für den Angeklagten tätig gewesen; genau wisse er das nicht mehr. Woran er sich aber erinnerte: Das Gehalt blieb aus.

Am 21. November 2019 trafen sich die beiden dann am Köln-Lövenicher S-Bahnhof, um die Angelegenheit zu besprechen. "Freunde haben mich hingefahren, aber ich bin alleine ausgestiegen, damit er nicht dachte, dass ich Stress machte", schilderte der 20-Jährige. Dessen Ex-Chef hatte allerdings, wie er selbst angab, eine stressige Auseinandersetzung schon vorher befürchtet – und für alle Fälle ein Küchenmesser mitgenommen.

Aussagen von Täter und Opfer ähneln sich

Das I-Tüpfelchen, durch das schließlich die Situation eskalierte, war dann offenbar eine Wolke von Zigarettenrauch: "Er kam aggressiv auf mich zu und hat mir ins Gesicht gepustet. Ich habe gesagt: 'Hör mal auf!' und ihn geschubst." Nach einigem Gerangel habe schließlich der frühere Chef das Messer gezogen und ihn damit an der linken Schulter erwischt. Im Wesentlichen schilderte auch der Angeklagte den Ablauf ähnlich – allerdings mit deutlich anderen Akzenten. "Er wusste, dass der andere zu Gewalt neigt und hat deswegen ein Küchenmesser mitgenommen", erklärte Rechtsanwalt Ingmar Rosentreter als Pflichtverteidiger. Am Treffpunkt sei sein Mandant mit einer Überzahl von insgesamt sechs Personen konfrontiert gewesen. Zugestochen habe er nur, um die Angreifer von sich abzuhalten.

Uneinigkeit über Gehaltszahlungen

"Wir verhandeln gerade einen anderen Fall, da ging auch ein Messerstich in die Schulter. Wissen Sie was? Das Opfer ist tot", ließ die Vorsitzende Richterin den Angeklagten wissen. Sie machte keinen Hehl daraus, dass seine Einlassung bei ihr einige Fragen aufwarf. So zum Beispiel die Erklärung dafür, dass überhaupt die Gehaltszahlung ausblieb: Das Opfer und sein Kollege hätten während der Probezeit Alkohol getrunken. "Wenn ich denen Geld gebe, zeige ich, dass ich glücklich bin mit ihrer Arbeit", so der 23-Jährige. Überhaupt sei vereinbart gewesen, dass es während der Probezeit kein Geld gebe. Die Vorsitzende wies darauf hin, dass in der Regel auch Probezeiten bezahlt würden. "Es scheint insgesamt eine ungewöhnliche Arbeit gewesen zu sein", räumte Rechtsanwalt Rosentreter ein, der die Firma des 23-Jährigen ein "Sub-Sub-Sub-Unternehmen" nannte, das in Bahnen und auf Bahnhöfen für Sicherheit sorgen sollte.

Die Zeit des jungen Mannes als Unternehmer währte jedoch nur kurz: Schon nach drei Monaten gab er sein Vorhaben auf. "Bei der Polizei sind Sie als Intensivtäter bekannt", hielt die Richterin dem 23-Jährigen vor. Dieser zeigte sich dennoch optimistisch für die Zeit nach seiner derzeitigen Haft: "Wenn ich rauskomme, mache ich meine Arbeit weiter." Welche Arbeit er damit meinte, ließ er offen. Für das Opfer der Messerstecherei und dessen früheren Kollegen sind zumindest die finanziellen Fragen zur Angelegenheit geklärt: Der Angeklagte soll einige Zeit nach der Messerattacke beiden zusammen einen Betrag von 1.200 Euro gezahlt haben. Das Geld dafür lieh er sich, so der Verteidiger, von einer seiner Schwestern. Das Verfahren wird fortgesetzt.

Verwendete Quellen
  • Anwesenheit beim Prozesstag
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