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Antisemitische Hetz-Flyer: Ermittlungen gegen Twitter-Nutzer eingestellt


Antisemitische Hetz-Flyer
Ermittlungen gegen Twitter-Nutzer eingestellt

Von t-online, lka

Aktualisiert am 18.02.2021Lesedauer: 2 Min.
KVB-Bahnen in Köln (Symbolbild): Nach dem Fund von antisemitischen Hetzblättern in Kölner Straßenbahnen wurde gegen ein Mitglied der Jüdischen Gemeinde zunächst formaljuristisch ermittelt, da dieser auf Twitter darauf aufmerksam machte.Vergrößern des BildesKVB-Bahnen in Köln (Symbolbild): Nach dem Fund von antisemitischen Hetzblättern in Kölner Straßenbahnen wurde gegen ein Mitglied der Jüdischen Gemeinde zunächst formaljuristisch ermittelt, da dieser auf Twitter darauf aufmerksam machte. (Quelle: Future Image/imago-images-bilder)
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Nachdem er sich bei Twitter über einen Flyer mit antisemitischer Hetze empört hatte, wurde auch gegen den Nutzer formaljuristisch ermittelt, obwohl er selbst jüdisch ist. Nun sind die Ermittlungen wegen Volksverhetzung gegen den User eingestellt worden.

Weil ein Mitglied der Kölner Jüdischen Gemeinde auf Twitter empört das Foto eines Flugblattes mit antisemitischer Hetze gepostet hatte, wurden formal gegen ihn Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eingeleitet (t-online berichtete). Der Vorwurf: Anfangsverdacht der Volksverhetzung. Nun sind die Ermittlungen gegen den Twitter-Nutzer eingestellt worden.

Volksverhetzung sei unter anderem nicht strafbar, wenn sie "der staatsbürgerlichen Aufklärung" oder der "Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens" diene, begründete die Kölner Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung. Der Nutzer hatte den antisemitischen Inhalt geteilt, um die Polizei darauf aufmerksam zu machen.

Eindeutige Distanzierung vom Inhalt der Hetzschrift im Tweet

Nach "zwingend durchzuführenden Ermittlungen" kam die Staatsanwaltschaft zu der Auffassung, dass der Tatbestand der Volksverhetzung durch die "tausendfache digitale Verbreitung einer besonders abstoßenden Hetzschrift" zwar erfüllt war. Allerdings beinhaltete die mit der Verbreitung der Hetzschrift verbundene Stellungnahme – der Tweet – demnach eine "eindeutige Distanzierung und Abstandnahme vom Inhalt der Hetzschrift".

Zuvor hatte sich auch die Synagogen-Gemeinde Köln zu dem Vorfall geäußert. Der Vorwurf gegen das Gemeindemitglied sei "demütigend und entwürdigend", schrieb die Gemeinde und forderte die "sofortige Einstellung" der Verfahren sowohl gegen den Mann als auch gegen Oberbürgermeisterin Henriette Reker, die den Flyer ebenfalls auf Twitter scharf verurteilt und weiterverbreitet hatte. "Die Pflicht zur Einhaltung von Recht und Ordnung bzw. der Gesetze kann nicht bedeuten, dass Menschen in der Absicht, einen abscheulichen Flyer zu brandmarken, ihn öffentlich gemacht haben, um die Gesellschaft damit aufzurütteln, nun selbst der Volksverhetzung bezichtigt werden", schreibt die Gemeinde weiter.

Die Gesetzeslage macht bezüglich der Weiterverbreitung hetzerischer Schriften zunächst keinen Unterschied, ob dies in guter Absicht geschah oder mit dem Motiv der Volksverhetzung.

Bisher konnten seitens der Staatsanwaltschaft noch keine Hinweise auf den Urheber und Verteiler der Flugblätter gefunden werden.

Verwendete Quellen
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